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Startseite » Karfreitag: Kärntner Event-Verbot soll trotz VfGH-Urteils bleiben
Österreich

Karfreitag: Kärntner Event-Verbot soll trotz VfGH-Urteils bleiben

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 20, 2025
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Karfreitag: Kärntner Event-Verbot soll trotz VfGH-Urteils bleiben

Ktn. Geht es nach dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), so ist der diesjährige Karfreitag der letzte, an dem das Kärntner Veranstaltungsverbot gilt – vor wenigen Monaten ist es nämlich aufgehoben worden. Das will die Kärntner ÖVP aber nicht so einfach hinnehmen. Die Partei will das Verbot aufrechterhalten und arbeitet an einer „verfassungskonformen Nachfolgeregelung“, die den „christlichen Grundwerten Rechnung trägt“, hieß es auf APA-Anfrage.

Wenige Tage vor Weihnachten 2024 hatte die Entscheidung des VfGH für Wirbel gesorgt: Das umstrittene Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen war gekippt worden. Ausgelöst worden war das Verfahren durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach. Der Magistrat Villach hatte eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt. Der Konzert-Veranstalter berief dagegen, das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies die Beschwerde ab. Der VfGH beschloss danach, die Gesetzesbestimmung „von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit“ zu prüfen – mit dem bekannten Ergebnis.

„Unchristliches Geschenk“

Schon im Dezember hatte die Kärntner ÖVP heftig dagegen protestiert, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber sprach gar von einem „unchristlichen Geschenk“. Er sei dafür, „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit das Veranstaltungsverbot dennoch weiter bestehen kann“. An dieser Haltung hat sich auch jetzt wenig geändert, ergab eine Anfrage der APA: Bis zur Aufhebung Ende 2025 werde an einer „verfassungskonformen Nachfolgeregelung“ gearbeitet.

Für ein mögliches Veranstaltungsverbot am Karfreitag, das auch in Zukunft gilt, werde man sich auch mit Religionsvertretern abstimmen. „Unsere Kritik am Erkenntnis des VfGH ist unverändert. Wir werden jedenfalls eine Lösung vorlegen, die unseren christlichen Grundwerten Rechnung trägt, auch wenn das bedeutet, den verfassungsmäßigen Rahmen maximal ausschöpfen zu müssen“, hieß es von der ÖVP. Knapp fiel die Reaktion des Koalitionspartners SPÖ aus. Die ÖVP habe angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten: „Dieser muss verfassungskonform sein. Bis dato liegt uns aber kein entsprechender Vorschlag vor.“

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Bereits zuvor hatte die Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška (IG KiKK) befürchtet, dass es in Kärnten ein Veranstaltungsverbot „über die Hintertür“ geben könnte. Die IG ortete eine „starke Verflechtungen zwischen Politik und Kirche“ – eine angekündigte Überarbeitung des Gesetzes könnte „das Urteil konterkarieren“. „Derartige Veranstaltungsverbote zeugen von einem Ungleichgewicht, das nun vom Verfassungsgericht auch bestätigt wurde.“ Man forderte die Landespolitik auf, „im Sinne des Urteiles zu handeln und eine echte Gleichstellung der Freiheiten auch im Kärntner Veranstaltungsgesetz zu verankern“.

Laut VfGH hatte die Kärntner Landesregierung argumentiert, dass das Ziel des Verbots sei, „die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen“. Allerdings: „Dabei bedenkt sie jedoch nicht hinreichend, dass das absolute Veranstaltungsverbot (…) in andere Grundrechte, wie etwa die Freiheit der Kunst oder die Erwerbsfreiheit eingreift.“ Und hier gebe es keine „Vorrangstellung, wonach einer der jeweils grundrechtlich geschützten Bereiche als solcher mehr oder weniger zu schützen wäre“. Insgesamt verstoße das Veranstaltungsverbot am Karfreitag daher „gegen den Gleichheitsgrundsatz“. Wie angesichts dieser Begründung eine von der ÖVP angekündigte „verfassungskonforme Lösung“ aussehen könnte, stand vorerst in den Sternen.

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