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Startseite » IS-Influencer Lorenz K. verschickte im Knast Anleitung für Bombe
Österreich

IS-Influencer Lorenz K. verschickte im Knast Anleitung für Bombe

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 13, 2024
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IS-Influencer Lorenz K. verschickte im Knast Anleitung für Bombe

Der IS-Anhänger sitzt bereits 2018 in Haft. Von dort aus soll er wieder diverse Straftaten begangen haben. Dass er gefunden wurde, war allerdings ein Glückstreffer. 

Zum zweiten Mal muss sich IS-Anhänger Lorenz K. vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Der mittlerweile 25-Jährige, der bereits 2018 zu neun Jahren verurteilt wurde, soll für eine Reihe terroristischer Straftaten, die er im Gefängnis begangen hat, verantwortlich sein. 

Als Zeuge wurde ein Vertreter der Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst vernommen, der die Ausforschung des Tatverdächtigen, der in der Justizanstalt Graz-Karlau saß, als Glücktreffer bezeichnete. Die Behörden hatten im Juni 2020 über Europol von einem IS-Influencer-Profil erfahren. 700 IP-Adressen wurden überprüft. 

Ohne internationalen Austausch wäre man an der heimischen Rechtslage gescheitert, so der Zeuge. Der Verfassungsschutz konnte schließlich Beweise, darunter ein Foto des Tatverdächtigen in seiner Zelle, sichern.

Beamter erkannte Formulierungen des Angeklagten

Erkannt habe der Zeuge aber Lorenz K. schließlich selbst.  „Es war ein Glückstreffer, weil ich schon bei der Handy-Auswertung 2017 dabei war.“ Aus dem Ermittlungsverfahren 2017 gegen Lorenz K. habe er „ein Gefühl bekommen, wie er schreibt“.

Als er nun die einschlägigen Chats vorgelegt bekam, in denen der Gesuchte unter anderem „Erstmal baya (gemeint: Treueschwur) geben und deinen Amir (gemeint: Befehlshaber) fragen, was das Beste ist“ oder „Du kannst eine amelia (gemeint: Bombe) machen“ schrieb, machte es beim Beamten Klick. Für diese Ausdrücke hatte Lorenz K. schon 2017 ein Faible gehabt. 

Aufgrund dessen wurde sofort die Zelle des verurteilten IS-Mannes durchsucht. Und tatsächlich: Mithilfe seines Handys konnte eine mutmaßliche Terror-Zelle aufgedeckt werden. 

Auch im Haftraum des mitangeklagten Nino K. (33), der eine 16-jährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Raubmordes absitzt und auch IS-Anhänger sein soll, wurde ein illegales Smartphone entdeckt. Lorenz K. hatte dem 33-Jährigen per WhatsApp ein Propagandavideo des IS übermittelt, in dem erläutert wird, dass man keine Waffen benötige, um „verheerenden Schaden bei den ‚Kuffar‘ anzurichten“. Nino K. übermittelte dieses Video einem Bekannten („Ich küsse dein Herz. Schau, neues Video ist draußen“).

Zudem soll der Hauptangeklagte auch Kontakt zu Abdelkarim Abu H. (41) gehabt haben. Diesen hatte das Landesgericht in Krems wegen versuchter Bestimmung zu Mordanschlägen im Namen der Hamas zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. 

Lorenz K. soll dem 41-Jährigen unter anderem eine Anleitung zum Bombenbasteln übermittelt haben. Bei einer Untersuchung von Abdelkarim Abu H.s Zelle wurden Elektronikteile sowie vier Patronenhülsen gefunden, mit denen dieser eine Sprengvorrichtung bauen wollte. Gegen den Hamas-Terroristen wird von der Staatsanwaltschaft Graz separat ermittelt.

Aufgrund der Verdachtslage gegen Lorenz K. wurde der 41-Jährige im Wege einer Videokonferenz als Zeuge vernommen. Zuerst tat der Zeuge so, als wüsste er nicht, was mit dem Begriff „Baya“ (Treueschwur, Anm.) gemeint ist. Dann behauptete er: „Es gab eine Frau, die auf Lorenz gestanden ist, die mit Lorenz etwas hatte. Sie hat mich angeschrieben, damit ich ihr die Nummer weitergebe.“

Über Video wurde ein weiterer Häftling befragt, der seinerzeit mit Lorenz K. und Nino K. im Gefängnis saß. Er habe die beiden für Extremisten gehalten: „Für mich hat das geheißen ‚Abstand halten‘, da halt ich mich fern.“ Die anderen hätten sich mit dem so genannten Tauhid-Finger gegrüßt – die erhobene rechte Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger gilt als Erkennungszeichen von IS-Sympathisanten.

Da ein ehemaliger Chat-Partner seiner Zeugenladung nicht nachkam, wurde der Prozess auf den 31. Juli verschoben. Dieser sei, nachdem er der Richterin telefonisch erklärt hatte, dass er mit diesen Männern nichts zu tun haben wolle, auf Tauchstation gegangen. Es soll nun versucht werden, den Mann, der sich zuletzt in Deutschland aufhielt, beim nächsten Termin vor Gericht zu bekommen.  

Die gegenständliche Anklage legt Lorenz K. Bestimmung zum Mord sowie Bestimmung zur vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel, jeweils begangen als terroristische Straftaten zur Last. Zu den Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation ist Lorenz K. bereits geständig. Bei einer  Verurteilung müsste der 25-Jährige, dessen reguläres Strafende Ende Oktober 2026 wäre, mit weiteren zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslanger Haft rechnen.

Seine erste Haftstrafe

Nach den im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) begangenen Anschlägen in Paris vom Oktober 2015 und in Brüssel vom März 2016 plante der damals 17-jährige Lorenz K. einen Bombenanschlag auf den deutschen US-Truppenstützpunkt Ramstein und wollte zudem einen damals unmündigen Buben Ende November 2016 dazu bringen, mit einem selbst gebauten Sprengsatz einen Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen durchzuführen. Obwohl er dafür eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, legte er seine dem IS verhaftete Gesinnung offenbar nicht ab. 

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