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Startseite » Handyverbot in Volksschulen – auch Wiederkehr dafür
Österreich

Handyverbot in Volksschulen – auch Wiederkehr dafür

MitarbeiterBy MitarbeiterJänner 29, 2025
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Handyverbot in Volksschulen – auch Wiederkehr dafür

Der Wiener Bildungsstadtrat empfiehlt „Handy-Safes“. Kärnten und Steiermark haben bereits Erlässe angekündigt, während die restlichen Bundesländer auf Hausordnungen verweisen.

Auch der Wiener Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) plädiert für ein Verbot von Mobiltelefonen in Volksschulen – wie es etwa in Kärnten und der Steiermark bereits erarbeitet wird. Konkret empfiehlt er die Bereitstellung sogenannter Handy-Safes, in der Schüler künftig ihre Geräte während des Schulbesuchs legen sollen. Beim Verlassen des Schulgebäudes könnten die Handys dann aus diesen Safes wieder behoben werden.

Sollte sich das Handyverbot in den Volksschulen bewähren, wäre es denkbar, es auch auf andere Schulformen – etwa auf Mittelschulen – auszuweiten, ließ Wiederkehr wissen. Der Stadtrat beklagte, dass das Handy die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler vom Unterricht immer stärker abziehen würde. „Die Sucht nach Handy und Social Media nimmt massiv zu, das Handy ist ein Aufmerksamkeitskiller“, befand Wiederkehr.

Wiederkehr hatte sich zuletzt zunehmend für eine bundesweite klare Regelung für ein altersangemessenes Handy-Verbot an Schulen eingesetzt. Die Nutzung der Geräte für Unterrichtszwecke soll freilich weiter möglich sein.

Schon jetzt kann jede Schule Handynutzung regeln

Wien ist nicht das erste Bundesland, in dem eine strengere Regelung der Handynutzung an den Schulen zur Debatte steht. Erst am Montag hatte Kärntens Bildungsreferent Daniel Fellner (SPÖ) angekündigt, per Erlass die Handynutzung an den Volksschulen künftig zu verbieten. Für Zehn- bis 14-Jährige soll es eine „regulierte Nutzung“ geben. Auch Fellner gab als Ziel eine bundesweit einheitliche Lösung aus.

In der Steiermark wird bereits ein Erlass ausgearbeitet, gelten soll das Handyverbot während des Unterrichts bis zur 7. Schulstufe. Zwar würden 99 Prozent der Schulen das Verbot jetzt schon leben, nun soll aber auch eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden.

Grundsätzlich können Schulen im Rahmen ihrer Schulautonomie schon jetzt in der Hausordnung oder in Klassenverträgen Regeln für den Handygebrauch im Unterricht bzw. am Schulareal festlegen. Vom Bildungsministerium wurden den Schulen Regeln empfohlen. Der Unterricht solle, wenn das Handy nicht zu etwa zum Recherchieren genutzt wird, „grundsätzlich eine handyfreie Zeit“ sein.

Landesrätinnen verweisen auf Hausordnungen

Die Regelung in den Hausordnungen hält man in Vorarlberg „für einen guten Weg“, so Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) zur APA. Dieses Modell funktioniere in Vorarlberg schon an vielen Volks- und Mittelschulen. So seien über Hausordnungen etwa „Handygaragen“ oder Verbote im Unterricht bzw. von 8.00 bis 12.00 Uhr oder auch am Nachmittag eingerichtet worden. „Verordnungen, ohne die Betroffenen mitzunehmen“, sah sie hingegen als schwierig. Dabei betonte sie, dass insbesondere auch die Eltern Betroffene seien.

In Niederösterreich werde es ebenfalls kein generelles Handyverbot geben, hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Büro von Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP). Je jünger die Schülerinnen und Schüler seien, desto restriktiver müsse jedoch der Umgang mit dem Smartphone erfolgen. „Vor allem in den Volksschulen beschränkt sich der Einsatz von digitalen Lehrinhalten generell auf ein Minimum. Wir sind klar gegen eine unterrichtsferne Handynutzung während der Schulstunden“, wurde in einer schriftlichen Stellungnahme betont.

Gemeinsam mit der Bildungsdirektion und weiteren Experten würden derzeit Best-Practice-Beispiele und Handlungsanleitungen zum Thema Handynutzung an Schulen erarbeitet, die den Bildungseinrichtungen künftig zur Verfügung gestellt werden sollen. „Handy-kompetente“ Schule werde im kommenden Sommersemester durch die Bildungsdirektion zu einem Schwerpunkt gemacht. „Unser Ansatz in Niederösterreich ist, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Risiken und Chancen die Nutzung von Smartphones mit sich bringen können“, wurde weiters festgehalten.

Wenn Verbot, dann bundesweit

Ähnlich auch die Salzburger Bildungslandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP): Sie sieht entsprechende Verhaltensregeln oder Vorschriften aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen der einzelnen Schulstandorte am besten im Bereich der Schulautonomie aufgehoben. „Hier können Schulen individuell und nach Bedarf Regelungen im Rahmen der Hausordnung festlegen. Es gibt nämlich sehr unterschiedliche Ansätze, auch jenen, das Handy ganz gezielt in den Unterricht einzubauen, weshalb ein von oben herab verordnetes Verbot aus unserer Sicht nicht wirklich zielführend ist“, sagte sie auf APA-Anfrage. Sollte es zu Verboten oder Verhaltensregelungen kommen, wäre aus ihrer Sicht eine einheitliche Lösung für ganz Österreich sinnvoll.

Und auch ihre oberösterreichische Kollegin Christine Haberlander (ÖVP) verwies auf die Hausordnungen. „Eine kürzlich erfolgte Umfrage zeigt, dass über 85 Prozent der LehrerInnen bestätigen, dass es solche klaren Regeln in ihren Schulen gibt.“ Gleichzeitig ist sie aber für eine allgemeine Vorgabe offen: „Grundsätzlich kann ich ein bundesweites Handyverbot für Volksschulen mittragen.“ Entscheidend sei aber nicht der Umgang in der Schule, sondern der Konsum zuhause. „Hier gilt es in den Familien klare Regeln aufzustellen: Eine Woche hat 168 Stunden. VolksschülerInnen sind nur etwas über 20 Stunden pro Woche in der Schule. Das Elternhaus trägt daher eine wesentliche Verantwortung.“

Bedeckt hielt man sich im Ressort der burgenländischen Bildungslandesrätin Daniela Winkler (SPÖ). Auch hier verwies man darauf, dass die Mitnahme von Handys in den Schulen autonom zwischen Eltern und Lehrkräften geregelt werde. In der Schulstunde habe das Handy grundsätzlich nichts verloren, sofern es nicht Gegenstand des Unterrichts ist, hieß es weiters.

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