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Startseite » Haftstrafen für brutale E-Scooter-Bande
Österreich

Haftstrafen für brutale E-Scooter-Bande

MitarbeiterBy MitarbeiterNovember 21, 2024
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Haftstrafen für brutale E-Scooter-Bande

Zwei Jahre kassierte der Haupttäter, 17 und 18 Monate erhielten seine Komplizen. 

Drei Burschen, die im Oktober in einer Nacht in Wien-Simmering fünf Menschen überfallen haben sollen, sind am Donnerstag am Straflandesgericht zu Haftstrafen u.a. wegen schweren Raubes verurteilt worden. Der 18-jährige Rädelsführer erhielt zwei Jahre Haft, seine Komplizen – 17 und 16 Jahre alt wurden zu 18 bzw. 17 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Nach ihren Coups flüchteten die Jugendlichen mit ihren E-Scootern.

Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, die Angeklagten nahmen das Urteil an.

Schwer bewaffnet Opfer gesucht

Mit einer Schreckschusspistole, einem Schreckschussrevolver, einem Spring- und einem Klappmesser sowie mit einer Gartenschere bewaffnet beschlossen die Burschen in der Nacht auf den 7. Oktober in Simmering nach möglichen Opfern zu suchen. Maskiert waren sie mit Sturmhauben, Schals und Kapuzen. Einem Passanten hatten sie sogar gedroht, den Kopf abzuschneiden. 

Eine junge Frau war das erste Raubopfer. „Sie sind nicht gerade zimperlich vorgegangen“, betonte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Sie hielten der Frau die Schusswaffe auf die Schläfe und drohten, dass sie sie umbringen würden, sollte sie nicht ihr Geld herausrücken. Mit 120 Euro, Zigaretten und Schmerzmitteln traten die Burschen die Flucht an.

Wenig später trafen sie auf das nächste Opfer. Durch heftige Drohungen und einen Schuss in die Luft erhielten sie von einem Mann 150 Euro. Auf einem Parkplatz überfielen sie zwei weitere Männer, indem sie ihnen die Waffen ins Gesicht hielten, wieder bekamen sie Bargeld.

Das fünfte Opfer konnte nie von der Polizei ausgeforscht werden. Der Mann befand sich auch auf dem Parkplatz in einem Auto, als er von dem Trio umzingelt wurde. Er erkannte jedoch die Gefahr, legte den Retourgang ein und raste davon. Dass es zu dem letzten, versuchten Überfall überhaupt kam, wussten die Ermittler nur durch die vorherigen Opfer, die die Geschehnisse beobachteten.

Mit E-Scooter auf Polizisten losgefahren

Wenig später war Schluss mit der Raubserie. Die gerufene Polizei forschte noch in der Nacht die drei Jugendlichen aus. Der 18-Jährige wehrte sich gegen seine Festnahme, indem er mit dem E-Scooter auf einen Beamten zufuhr und ihn auch umfuhr. Der Mann erlitt Verletzungen an Hand und Knie, was dem Beschuldigten auch eine Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung einbrachte.

Weil er auch noch seinen Namen auf die Zellentür im Arrest schrieb, wurde er auch der Sachbeschädigung beschuldigt. „Ich hab‘ dort so lange gewartet“, meinte er als Grund. „Ah, Ihnen war fad“, so die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Daniela Zwangsleitner.

Das erbeutete Geld hätte die triste finanzielle Situation der Jugendlichen aufbessern und Drogen dafür gekauft werden sollen. „Wer hatte die Idee dafür“, fragte die Richterin. „Ich“, meinte der 18-jährige Erstangeklagte. „Aber ich war im Drogenrausch.“ Und die beiden anderen waren gleich mit diesem Plan einverstanden. „Wir haben die gemacht, die wir gesehen haben“, so der bereits vorbestrafte 18-Jährige, der mit seinen beiden Mitangeklagten zu Prozessbeginn aus der U-Haft in den Saal geführt wurde. Alle drei grinsten beim Hineingehen.

Drogentherapie und Bewährungshilfe nach Haftstrafe auferlegt

Lediglich der Drittangeklagte machte dem Senat glaubhaft, dass sein Geständnis reumütig war. „Das ist ein schweres Delikt, das kann man nicht bagatellisieren“, sagte sein Verteidiger Roland Friis. Deshalb erhielt der bisher Unbescholtene die geringste Strafe von 17 Monaten teilbedingt.

Er muss fünf Monate im Gefängnis absitzen. Der 16-Jährige wurde zu 18 Monaten Haft, davon ein halbes Jahr fix, verurteilt. Ihnen wurde im Anschluss eine ambulante Suchtgifttherapie und Bewährungshilfe auferlegt. Der mutmaßliche Haupttäter muss zwei Jahre ins Gefängnis. Vom Widerruf einer früheren Strafe wegen schweren Betruges wurde abgesehen, die Probezeit allerdings von drei auf fünf Jahre erhöht.

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