Fünf Männer und zwei Frauen sind am Dienstag im Grazer Straflandesgericht in einem Prozess um Geldfälschung und kriminelle Vereinigung verurteilt worden.
Die sieben Angeklagten sollen in unterschiedlichen Funktionen an Falschgeld-Transporten aus Neapel und Verbreitung der “Blüten” beteiligt gewesen sein. Zwei Männer waren als Einzige geständig, der Rest leugnete die Taten. Der Senat verhängte unbedingte Haftstrafen in der Höhe von 16 Monaten bis vier Jahren.
Alle Beschuldigten stammen aus Rumänien und haben “jeweils schon Erfahrungen mit einigen Strafsystemen gesammelt”, wie es die Staatsanwältin formulierte. Bis zu 20 Vorstrafen wiesen die Angeklagten auf.
Ihnen wird vorgeworfen, im März vorigen Jahres 25.000 Euro Falschgeld in Neapel geholt und nach Österreich transportiert zu haben. Es handelte sich um 100-Euro-Scheine, mit denen Waren erworben wurden und somit echtes Wechselgeld lukriert werden konnte. “Sie sind mit Mietautos ausgeströmt und haben in ganz Österreich eingekauft”, beschrieb die Staatsanwältin das Vorgehen. Die Waren wurden billig nach Rumänien weiterverkauft.
Die Anklage lautete auf Geldfälschung, obwohl im speziellen Fall die Hersteller der Scheine nicht greifbar waren, sehr wohl aber jene, die sie in Umlauf gebracht haben. Das Vorgehen erfüllte nach Meinung der Anklägerin bei einigen auch den Tatbestand der kriminellen Vereinigung.
Einige leugneten, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Einige fühlten sich teilweise schuldig und zwei Männer zeigten sich zur Gänze geständig. Einer von ihnen hatte von Anfang an alles zugegeben und mitgeholfen, den Fall aufzuklären. Er wurde ebenso wie ein zweiter Beschuldigter nur wegen Geldfälscherei verurteilt.
Angeklagter: “Möchte die Wahrheit sagen”
Seine Strafe beträgt drei Jahre unbedingt, der zweite Angeklagte bekam zwanzig Monate, hat die Strafe aber schon beinahe verbüßt. Er hatte bei der Polizei noch alles geleugnet, mittlerweile aber einen Sinneswandel durchgemacht. “Ich möchte heute die Wahrheit sagen”, betonte er. “Sie haben also bisher gelogen?”, fragte Richter Andreas Rom. “Ja”, gab der Mann zu.
Die Befragung der anderen Beschuldigten gestaltete sich schwieriger, da sie die Angaben ihrer Kollegen als “Lüge” bezeichneten. Ein Teil des Falschgeldes und die damit erworbenen Waren wurden allerdings bei einer Hausdurchsuchung gefunden.
Die fünf übrigen Beschuldigten wurden schließlich zu Haftstrafen von 16 Monaten bis zu vier Jahren verurteilt. Die Angeklagten nahmen alle das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.