Graz. Im AK-Konsumentenschutz mehren sich derzeit die Anfragen von Personen, die den neuen Termin des Grazathlons 2025 (20. und 21. Juni) nicht wahrnehmen können. Grund: Laut Veranstalter erhalten sie ihr Startgeld nicht zurück.
„Bei Verschiebungen von Veranstaltungen haben Konsument:innen das Recht, das Nenngeld oder den Ticketpreis zurückzufordern, wenn sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können“, sagt Bettina Schrittwieser, Bereichsleiterin des AK-Konsumentenschutz. Die Konsument:innen sind nicht verpflichtet, die Verschiebung zu akzeptieren. Die vom Veranstalter genannte Klausel, wonach die Rückerstattung des Startgelds nicht möglich ist, ist unzulässig.
Schriftliche Rückforderung
Wer nicht teilnehmen kann, soll eine E-Mail an den Veranstalter CompanyCode Werbe GmbH ([email protected]) schicken und das bereits bezahlte Startgeld zurückverlangen, so die Konsumentenschützerin. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.