Der Grazer soll erst abgelassen haben, als er glaubte, dass sie tot sei. Jetzt wird er in eine Anstalt eingewiesen.
Ein schrecklicher Fall wurde am Montag im Straflandesgericht in Graz verhandelt. Ein 55-Jähriger musste sich vor einem Geschworenengericht dafür verantworten, seine Lebensgefährtin am 30. November 2023 beinahe erwürgt zu haben.
Da er aber als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, wird er jetzt in die Anstalt eingewiesen. Das Opfer versuchte kurz vor der Verhandlung die massiven Anschuldigungen zurückzunehmen.
Seit 2012 war das Paar zusammen. Laut dem Ankläger Gilbert Zechner gab es immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen. Es gab auch Anzeigen, welche die Frau dann wieder zurückzog. Sie selbst soll von einer toxischen Beziehung gesprochen haben.
Vor der Tat habe die 55-Jährige mit ihrem Freund Schluss machen wollen. Er drohte ihr daraufhin mit Suizid und gab sogar vor Tabletten genommen zu haben. Er wurde in eine Nervenklinik eingeliefert, aber am selben Tag wieder entlassen. Zuhause sei er eingeschlafen, nach eigenen Angaben wegen Schlafmangels und Alkohol.
„Wenn ich Dich nicht haben kann, soll dich keiner haben“
Da er gerade gekocht hatte, war, als er aufwachte, die ganze Wohnung verqualmt. Seine Freundin lag im Schlafzimmer gemeinsam mit dem zweijährigen Kind. Seine Eifersucht wurde geschürt, weil sie inzwischen wieder auf Facebook aktiv gewesen ist. „Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben“ soll er laut Opfer gesagt haben, die Frau danach am Hals gepackt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.
Abgelassen habe er laut Anklage nur deshalb, weil er glaubte, dass sie tot sei. Die Freundin kam aber wieder zu sich und alarmierte den Notruf. „Sie starb glücklicherweise nicht“, so der Staatsanwalt. An der psychischen Erkrankung des Grazers hatte er keine Zweifel.
Aus Sicht des Verteidigers sah das alles etwas anders aus. Dass sein Mandant nicht zurechnungsfähig sei, hielt er für gegeben. Doch bezüglich des Tatablaufes ortete er „divergierende Angaben“, und zwar vom Opfer selbst. Die Frau hatte nämlich kurz vor der Verhandlung dem Vorsitzenden ein Mail geschrieben, in dem sie sich für ihr Fernbleiben entschuldigt und angibt, auf Urlaub im Ausland zu sein. Sie habe „sehr nachgedacht“ über den Vorfall. „Ich habe keine Verletzung erlitten“, schrieb sie, was sich im Übrigen mit den Fotos deckt. Sie leide an Panikattacken und sei wohl deswegen ohnmächtig geworden, von Würgen wollte sie – entgegen ihrer Angaben bei der Polizei – nichts mehr wissen.










