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Startseite » Fall Leon (6): Mordanklage gegen Vater erhoben
Österreich

Fall Leon (6): Mordanklage gegen Vater erhoben

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 25, 2024
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Fall Leon (6): Mordanklage gegen Vater erhoben

Dem Vater wird der Verdacht des Mordes sowie Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen.

Im Falle jenes sechsjährigen Buben, der im August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache gefunden worden war, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun Mordanklage gegen den tatverdächtigen Vater erhoben. Der 39-Jährige muss sich zudem wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung mit. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung wurde noch nicht anberaumt.

Der Vater bzw. seine Verteidigung hat nun 14 Tage Zeit, um gegen die Anklage Einspruch zu erheben. Der Mann sitzt seit über einem Jahr wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Er hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen und angegeben, mit seinem Sohn spazieren gegangen zu sein. Dann habe er offenbar einen Schlag auf den Kopf bekommen und vorübergehend das Bewusstsein verloren.
 

Vater soll Raubüberfall vorgetäuscht haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen hingegen vor, seinen geistig beeinträchtigten Sohn vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihn in den Hochwasser führenden Fluss geworfen oder gestoßen habe. Das Kind sei dann ertrunken und später tot auf einer Sandbank gefunden worden. Dann soll der Mann sich selbst eine Flasche auf den Hinterkopf geschlagen und so in weiterer Folge einen Raubüberfall vorgetäuscht haben. Die Anklage gründe sich im Wesentlichen auf diese mutmaßliche Vortäuschung, hieß es. Diese könne nur damit erklärt werden, dass der Vater seine eigene Tat verschleiern wollte und für den Tod des Kindes verantwortlich sei. 

Indes gelte für den 39-Jährigen die Unschuldsvermutung, betonte die Staatsanwaltschaft. Weiteres werde man zu dem Fall nicht bekanntgeben. Dies bleibe der Verhandlung vor den Geschworenen vorbehalten.

Aufwendige Ermittlungen

Die Ermittlungen hatten sich aufwendig gestaltet. Über 60 Personen seien befragt, mehrere Sachverständigengutachten eingeholt und 100 DNA-Spuren analysiert worden. Zudem wurden Aufnahmen von Überwachungskameras, Datenträger wie Mobiltelefone und Laptops sowie Telefondaten ausgewertet. Es sei unter anderem überprüft worden, welche Mobiltelefone zur Tatzeit rund um den Tatort eingeloggt gewesen waren, hieß es.

Die Anwälte des nunmehr Angeklagten sowie der Mutter des toten Buben waren zuletzt vor einem letztlich abgewiesenen Enthaftungsantrag in die mediale Offensive gegangen. Die Anwälte kritisierten in einer Pressekonferenz die Ermittlungsarbeit von Polizei bzw. Landeskriminalamt sowie Staatsanwaltschaft massiv. Bei den Ermittlungen und der Tatortarbeit sei es „zu Pannen und Fehlern“ gekommen. Dies würden in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten sowie auch offizielle Gutachten belegen. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück.

Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 39-jährige Deutsche ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.
 
 

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