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Startseite » Ex-Lehrer wegen Nacktfotos von Schülern verurteilt: Soll eingewiesen werden
Österreich

Ex-Lehrer wegen Nacktfotos von Schülern verurteilt: Soll eingewiesen werden

MitarbeiterBy MitarbeiterFeber 7, 2025
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Ex-Lehrer wegen Nacktfotos von Schülern verurteilt: Soll eingewiesen werden

Ein ehemaliger Lehrer, der sich über gefälschte Social Media-Profile Nacktfotos von mehr als einem Dutzend seiner Schüler hat schicken lassen, ist am Freitag nicht rechtskräftig im Grazer Straflandesgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. 

Der Mann wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Der Beschuldigte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Er hatte an den bisherigen Verhandlungstagen einige der Vorwürfe gestanden.

Er stritt aber ab, dass er Jugendliche auch angefasst hat. Außerdem sollen die Opfer alle über 14 Jahre alt gewesen sein. Die Schöffen allerdings schenkten den Burschen mit ihren teils detaillierten Angaben in den kontradiktorischen Einvernahmen mehr Glaubwürdigkeit. Der Pädagoge wurde daher am Freitag in fast allen Anklagepunkten – unter anderem auch wegen des sexuellen Missbrauchs – schuldig gesprochen. 

„Wie Spinne in Netz von Intrigen und Täuschungen“

Der Mann hatte sich laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher das Vertrauen seiner Schüler auf „perfide und widerliche Weise“ erschlichen, indem er sich über Jahre hinweg auf Social Media als Mädchen ausgegeben und so das Material der Burschen zugeschickt bekommen hat. Neben dem Vorwurf, dass der Lehrer sich die Aufnahmen mit sexuellen Inhalten von Minderjährigen erschlichen hat, wurde der Angeklagte auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, teils versuchter Nötigung, Erpressung, Täuschung, Verleumdung, Unterdrückung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage verurteilt.

Richterin Julia Riffel sprach in der Urteilsbegründung von „völlig glaubwürdigen Schülern“, die keinen Grund gehabt hätten, so detailliert den Missbrauch zu erfinden. „Sie waren wie eine Spinne im Netz von Intrigen und Täuschungen“, fasste die Richterin das Bild, das sie vom Angeklagten bekommen hat, zusammen. „Sie haben null Empathie gezeigt und wie ein Puppenspieler gehandelt“, fuhr sie fort. Die Schöffen hätten ein besonders „heimtückisches Vorgehen“ erkannt und wegen der hohen Gefahr einer Wiederholung wurde die Einweisung in das forensisch-therapeutische Zentrum verhängt.

Richterin Riffel gab aber auch zu bedenken, dass manche der Schüler fahrlässig mit ihrer Sexualität umgegangen seien. Obwohl sie schon den Verdacht hatten, dass hinter dem Profil kein Mädchen steckt, hätten sie dennoch Fotos und Videos mit sexuellen Inhalten geschickt und sich dafür mit Gutscheinen bezahlen lassen: „Sie haben natürlich nicht gedacht, dass es ihr Lehrer war, der dahinter steckt.“ 

Über 6.000 Fotos und Videos mit sexuellen Inhalten

Nach zwei Verhandlungstagen wurden am Freitag ein technischer und ein psychiatrischer Sachverständiger gehört. Der Techniker schilderte Details aus seinem Gutachten. Demnach wurden beim Beschuldigten 30 Datenträger sichergestellt. Auf diesen wurden mehr als 6.000 Fotos oder Videos, großteils von Burschen, gefunden, die sexuelle Handlungen oder intime Aufnahmen zeigten. Bei einigen dieser Bilder meinte der Sachverständige, dass die Opfer noch nicht 14 Jahre alt waren. Das lasse sich anhand von Zeitstempeln erkennen.

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl indessen sprach von einer schweren Präferenzstörung des Angeklagten und attestierte ihm Pädophilie. Aufgrund des umfassend ausgeformten Systems und der Verschleierung, die der Beschuldigte über Jahre hinweg angewendet hat, sei die Erkrankung „weit entfernt vom reinen Downloaden“ von Fotos und Videos von sexuellen Darstellungen Minderjähriger. Der Angeklagte habe zwar zum Tatzeitpunkt eine geminderte Zurechnungsfähigkeit aufgewiesen, diese sei aber nicht aufgehoben gewesen. Der Gutachter empfahl eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. „Ich erkenne zwar eine Veränderungsbereitschaft, aber er braucht eine Therapie“, so der Experte, ansonsten würden neuerliche Vergehen mit hoher Wahrscheinlichkeit drohen.

Angeklagter „geht über Leichen“

Staatsanwalt Bacher sah nach dem Abschluss sämtlicher Befragungen seine in der Anklage erhobenen Vorwürfe bestätigt. Auf einen Schüler habe es der Beschuldigte besonders abgesehen gehabt: „Er wollte den Jugendlichen nur für sich haben. Er hat ihn zerstört. Er hatte die Kontrolle über sein Leben.“ Die Angaben des Burschen, speziell auch jene zum direkten körperlichen sexuellen Missbrauch, seien glaubwürdig gewesen, so der Ankläger. „Früher war er vielleicht der Teddybär, der (die Schüler, Anm.) gekitzelt und mit ihnen gekuschelt hat“, meinte Bacher. Der Angeklagte entspreche wohl nicht dem Bild einer „Bestie“, die man sich vielleicht bei den Vorwürfen vorstelle, „aber er geht über Leichen und wenn es um seine Triebe geht, kennt er keine Grenzen und das macht ihn gefährlich“.

Der Verteidiger des ehemaligen Lehrers hingegen meinte, dass die sogenannten Hands-on-Delikte vom Schüler nur erfunden worden seien, als Rache für das missbrauchte Vertrauensverhältnis.

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