Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist nun qualifizierte Einrichtung nach der Verbandsklagen-Richtlinien-Umsetzungs-Novelle (VRUN). In dieser Funktion bereitet er Unterlassungsklagen gegen die Energielieferanten Verbund und EVN vor.
Grund dafür sind die Preiserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023. Sollten die beiden Versorger bis zum 27. Jänner keine Unterlassungserklärung abgeben, klagt sie der VSV, wie Obfrau Daniela Holzinger in einer Aussendung erklärte.
Beitrittserklärung für Sammelklagen abgeben
Derweilen werden auch alle Kunden von Verbund und EVN aufgefordert, dem VSV Beitrittserklärungen zu Abhilfeklagen zur Rückerstattung der durch illegale Erhöhungen zuviel bezahlten Preise einzumelden. Dazu kann man sich auf der Website www.verbraucherschutzverein.eu kostenlos anmelden.
Vor neuen Erhöhungen Klarheit schaffen
„Jetzt, wo Strom- und Gaspreise auf den Märkten schon wieder erheblich ansteigen und eine neue Welle von Preiserhöhungen droht, will der VSV Klarheit schaffen, wie solche Erhöhungen NICHT weitergegeben werden dürfen,“ sagt Holzinger. und weiter: ” Wir warten auf den 27.1.2025, ob Unterlassungserklärungen abgegeben werden und sich die Unternehmen zur Rückzahlung der illegalen Preiserhöhungen bereitfinden. Gibt es keine entsprechenden Erklärungen, dann wird der VSV seine ersten beiden Unterlassungsklagen einbringen.”