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Startseite » Einstweilige Verfügung gegen Benko-Mutter: Jetzt gibt es eine Entscheidung
Österreich

Einstweilige Verfügung gegen Benko-Mutter: Jetzt gibt es eine Entscheidung

MitarbeiterBy MitarbeiterJänner 29, 2025
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Einstweilige Verfügung gegen Benko-Mutter: Jetzt gibt es eine Entscheidung

Signa-Gründer René Benko beschäftigt diese Woche einmal mehr das Innsbrucker Landesgericht. 

Dort findet am Donnerstag die erste Tagsatzung in einem Zivilprozess statt, den der Masseverwalter im Benko-Insolvenzverfahren gegen die Mutter des Signa-Gründers angestrengt hatte. Mit der Klage will dieser erreichen, dass die Stifterrechte an zwei Privatstiftungen ihm zukommen. Hinsichtlich des Antrags auf eine Einstweilige Verfügung wurde indes offenbar ein Vergleich erzielt.

Der Grund für die Zivilklage: Masseverwalter und Rechtsanwalt Andreas Grabenweger ging davon aus, dass der einst milliardenschwere und nunmehr in Untersuchungshaft sitzende Benko stets selbst die Kontrolle über die beiden Privatstiftungen – die Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz – behalten und seine Mutter Ingeborg quasi nur als „Strohfrau“ vorgeschoben habe. Er ortete eine „Vermögensverschleierung“ durch den Tiroler. Ein Vorwurf, der, was die Laura Privatstiftung anbelangt, offenbar neben anderen vergangene Woche auch zur Anordnung der Festnahme Benkos durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führte. Allein in der Laura Privatstiftung soll Vermögen im dreistelligen Millionenbereich geparkt sein.

Bis Entscheidung fällt dürften Jahre vergehen

Der erste öffentliche Verhandlungstermin in der Causa in Innsbruck ist Donnerstagvormittag für eineinhalb Stunden angesetzt. Eine Entscheidung bzw. ein Urteil über die Klage wird naturgemäß nicht fallen, Beobachter und Experten gingen davon aus, dass bis dahin auch noch Jahre vergehen könnten. Wie in solchen Fällen üblich, dürfte sich die erste Tagsatzung mehr auf „Erörterungsebene“ abspielen, also unter anderem der grobe Fahrplan des Verfahrens besprochen werden, hieß es aus Justizkreisen zur APA. Mit einem Erscheinen der Mutter von Benko wurde nicht gerechnet, sie erhielt zwar eine Ladung, kann sich aber anwaltlich vertreten lassen.

Vergleich bei Einstweiliger Verfügung knapp vor Verhandlung erzielt

Bis Mittwoch war nach der ersten Tagsatzung auch eine Verhandlung über einen Antrag auf eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen Benkos Mutter durch den Masseverwalter am Landesgericht angesetzt gewesen. Mit einer solchen Einstweiligen Verfügung wollte der Masseverwalter quasi die unmittelbare Einschränkung der Stifterrechte der Mutter erreichen. Damit würde die Mutter wohl keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfen – sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“, also wie vom Masseverwalter vermutet mit ihrem Sohn, durchführe. Kurz vor der Verhandlung wurde allerdings ein Vergleich zwischen beiden Seiten erzielt, somit wurde diese Tagsatzung abberaumt, hieß es seitens des Insolvenzverwalters gegenüber der APA Mittwochabend. Zum Inhalt des Vergleiches wollte Grabenweger nichts sagen, er kommentiere dieses laufende Verfahren nicht öffentlich. Die Gegenseite war vorerst nicht erreichbar.

Eine Einstweilige Verfügung hatte der Insolvenzverwalter bereits im vergangenen Jahr eingebracht. Und hatte zunächst einen juristischen Sieg davongetragen: Denn das Landesgericht Innsbruck bewilligte diese zunächst. Doch nur eineinhalb Monate später, Ende Juli, wurde öffentlich, dass das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) der Beschwerde der Benko-Mutter gegen die Entscheidung des Landesgerichts stattgab und die Einstweilige Verfügung wieder aufhob.

47 Mio. an anerkannten Forderungen im Konkursverfahren

Das Konkursverfahren gegen Benko als Unternehmer wurde im März 2024 eröffnet. Vom Gericht wurden bisher Forderungen in Höhe von 47 Mio. Euro anerkannt, wobei die Gläubiger 2 Mrd. Euro an Forderungen geltend gemacht hatten. Auch eine nachträgliche Prüfungstagsatzung Ende September brachte keine wesentlichen Änderungen der Summe. Das Konkursverfahren soll laut Beobachtern noch „viele Jahre“ dauern.

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