Bereits zum dritten Mal hat sich am Montag eine 33-Jährige wegen einer Messerattacke auf ihren Mann in Ried vor Gericht verantworten müssen.
Im ersten Rechtsgang war der auf schwere Körperverletzung lautende Wahrspruch ausgesetzt worden, im zweiten hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil auf, weil ein Zeuge nicht gehört worden war. In früheren Verfahren hatte die Angeklagte sogar ihre zum Tatzeitpunkt 13-jährige Tochter beschuldigt. Auch bei der aktuellen Verhandlung am diesmal bekannte sie sich nicht schuldig.
Die Anklage legt der Frau zur Last, im Sommer 2022 ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, im Schlaf mit einem Stanleymesser oder einer Rasierklinge den Hals aufgeritzt zu haben. Die Tatwaffe steht bis heute nicht eindeutig fest. Dem Opfer soll sie zuvor Medikamente, die sie wegen einer depressiven Phase eingenommen habe, in das Gulasch gemischt haben.
Daraufhin wurde der Mann müde, legte sich nieder. Die Angeklagte habe ihm dann eine 22 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt, “zweifellos, um ihn verbluten zu lassen”, ist die Staatsanwältin überzeugt. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.
Die Staatsanwältin zeigte sich bei der dritten Verhandlung am Montag überzeugt, dass die Frau die Tat begangen habe, sie sei auch die einzige mit einem Motiv. Die Verteidigung sah das naturgemäß anders und verwies auf mehrere offene Punkte: Die Tatwaffe sei unbekannt, es gebe keine Tatzeugen und an der Angeklagten seien keine Blutspritzer gefunden worden.
Die 33-Jährige selbst bekannte sich nicht schuldig. Die Beziehung zu ihrem Mann, mit dem sie nach wie vor verheiratet ist, bezeichnete sie als “zerrüttet”, man sei nur den Kindern zuliebe zusammengeblieben. Sie unterstellte ihm Grobheit und Handgreiflichkeiten. Auch das Verhältnis zu ihrer Tochter sei schwierig gewesen.
Gutachterin attestiert emotionale Instabilität
Der Tathergang ist nach wie vor unklar. In ihrer ersten Einvernahme hatte die Frau behauptet, ihr Mann habe sie attackiert und sie habe sich in Notwehr ein Teppichmesser gegriffen und gewehrt. Später stritt sie das ab und beschuldigte ihre Tochter. Am Montag sagte sie, sie wisse nicht mehr, was sie damals gesagt habe.
Die psychische Gutachterin Adelheid Kastner attestierte der Angeklagten in den früheren Verfahren eine emotionale Instabilität und eine “histrionische Störung”. Letzteres bedeute, sie wolle immer im Mittelpunkt des Interesses stehen. Aber trotz eines “flexiblen Umgangs mit der Wahrheit” wisse sie, “was richtig und was falsch ist.”
Die drei kleineren Kinder des Paares schliefen während des Tatzeitraums im Obergeschoß, im Haus waren neben der Angeklagten und ihrem Mann noch die 13-jährige Tochter und ein Neffe aus Tschechien, der kein Deutsch sprechen dürfte. Er hatte sich im ersten Rechtsgang der Aussage entschlagen. Weil er im zweiten nicht einvernommen wurde, hob der OGH das Urteil auf.
Der Fall muss nun zum dritten Mal verhandelt werden. Das Gericht hat diesmal vier Verhandlungstage angesetzt. Am Montag ging der Vorsitzende mit der Angeklagten den Ablauf des Tattags und die verschiedenen Versionen in ihren Einvernahmen noch einmal im Detail durch. Ein Urteil wird am Montag kommender Woche erwartet.