In drei Wochen wählt Österreich seinen Nationalrat neu. Bereits jetzt ist es möglich, seine Stimme abzugeben: via Briefwahl.
Neu ist dabei, dass das nun österreichweit mittels Wahlkarte direkt bei jeder Gemeinde möglich ist, wie der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Gregor Wenda, im APA-Interview ausführte. Neu ist unter anderem auch, dass die meisten Briefwahlstimmen (wie schon bei der EU-Wahl) gleich am Sonntag mitausgezählt werden.
Die Wahlrechtsreform 2023, die mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft trat, kam erstmals bei der EU-Wahl am 9. Juni zum Einsatz. Die Nationalratswahl am 29. September ist der zweite bundesweite Urnengang, bei dem die Reformen zur Anwendung kommen.
Stimme via Briefwahl gleich beim Abholen abgeben
Eine der auffallendsten Änderungen ist die Möglichkeit, seine Stimme via Briefwahl gleich beim Abholen der Wahlkarte abzugeben – sofern man die Wahlkarte persönlich auf der Gemeinde (bzw. dem Magistrat) abholt, anstatt sich diese zusenden zu lassen. Vor Ort kann man die Briefwahl durchführen und das ausgefüllte Briefwahl-Kuvert dort auch wieder abgeben. Diese gehe nun “in jeder Gemeinde in Österreich, nicht mehr nur wie früher in Statutarstädten”, sagte Wenda. “Das heißt, es ist auch in jeder Gemeinde eine Wahlzelle oder ein Ort, wo ich diese Stimmabgabe durchführen kann, vorhanden. Dieser muss auch barrierefrei sein.”
Ansonsten kann man auch wie schon bisher auf anderem Weg mit der Wahlkarte wählen: “Die Wahlkarte kommt mit der Post nach Hause oder ich kann sie von der Gemeinde auch mit nach Hause nehmen”, sagte Wenda. “Nach der Beantragung kann man dann irgendwann im Laufe der nächsten Wochen mittels Briefwahl wählen. Man muss aber dafür Sorge tragen, dass die Wahlkarte jedenfalls rechtzeitig bis zum Wahltag wieder bei der Wahlbehörde zurück ist.”
“Fliegende Wahlkommission”
Möglich ist es, wie schon bisher auch, mit der Wahlkarte am Wahltag selbst entweder in ein anderes (“fremdes”) Wahllokal zu gehen oder sich von einer “fliegenden Wahlkommission” besuchen zu lassen – “wenn ich zum Beispiel aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nirgends hingehen kann”. Die Wahlkarte sei ein “multifunktionelles Instrument”, die dafür gedacht ist, “wenn jemand am Wahltag nicht im Wahllokal, wo er oder sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wählen kann”, so Wenda.
Beantragen kann man die Wahlkarte seit der Wahlausschreibung: Entweder wie erwähnt direkt auf der Gemeinde bzw. dem Magistrat, die Beantragung ist aber auch schriftlich oder elektronisch möglich, etwa mittels der elektronischen Signatur “ID Austria” (Informationen: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html). Ist man registriert, kann man die Wahlkarte über die App bestellen und diese wird dann via Post zugesendet (durch die Verifizierung via ID Austria ist auch kein eingeschriebener Brief nötig).
Beantragung ohne ID Austria
“Einzelne Gemeinden bieten als Service trotz dieser ID Austria-Beantragung eine eingeschriebene Zusendung an”, verwies Wenda auf regionale Unterschiede und auch Möglichkeiten zur elektronischen Beantragung ohne ID Austria. Auch bestehen andere Plattformen zur Beantragung, wie etwa unter https://www.wahlkartenantrag.at. “Dazu bieten aber auch einige größere Städte und Gemeinden einen solchen Online-Dienst an”, sagte Wenda.
Hat man eine Wahlkarte beantragt, kann man online auch prüfen, wo sich die Karte gerade befindet: Unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft kann man – ebenfalls mittels der ID Austria – den Status einsehen. Auch das ist eine Neuerung der letzten Wahlrechtsreform. Konkret ist ersichtlich, von welcher Behörde die Karte ausgestellt wurde sowie ob die Karte schon zur Behörde zurückgekehrt ist – ein “echtes Tracking” stellt die “Selbstauskunft” jedoch nicht dar, so Wenda.
So viel Zeit hat man für die Beantragung der Wahlkarte
Zeit für die Beantragung der Wahlkarte hat man bis knapp vor dem Wahltag: “Schriftlich bis zum Mittwoch vor dem Wahltag, also bis zum 25. September um 24 Uhr. Mündlich – also das heißt, durch persönliches Hinkommen – würde das auch noch am Freitag bis zwölf Uhr gehen”, so Wenda. Beantragen muss man eine Wahlkarte immer selbst, es kann sie aber eine bevollmächtigte Person abholen. Weitere Informationen zum Wählen mit Wahlkarten erhält man online unter https://go.apa.at/LZSndJmP.
Verbesserungen brachte die Reform auch für Menschen mit Behinderungen, die auch schon bei der EU-Wahl galten: So sind etwa erstmals verpflichtend barrierefreie Wahllokale in jedem Gebäude vorgesehen. Auch gibt es Informationen in leicht lesbarer Sprache. Für blinde oder sehbehinderte Menschen gibt es auch eine Schablone für die Wahlkarte mit einer Braille-Aufschrift.
Hotline, bei der man Auskünfte zur Wahl erhält
Wo man ohne Wahlkarte wählen kann – also klassisch in “seinem” Wahllokal – erfährt man in der amtlichen Wahlinformation, die bereits zugesendet wurde. “Die Öffnungszeiten, die ganz genaue Adresse, sogar mit einer Geokodierung, oder auch Informationen zur Barrierefreiheit” bekomme man dann auch etwa eine Woche vor der Wahl über eine Gesamtliste aller Wahllokale auf der BMI-Homepage, so Wenda. Auch gibt es im Bundesministerium für Inneres seit Ende August eine Hotline, bei der man Auskünfte zur Wahl erhält. Das Callcenter ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar, letzter Tag des Hotline-Betriebs ist am Samstag vor der Wahl. Aus dem Inland ist die Hotline kostenlos unter der Nummer 0800 202220 zu erreichen; aus dem Ausland unter +43 1 53126 2700.
Wann das Wahlergebnis am Sonntagabend nach dem Wahlschluss um 17 Uhr genau vorliegen wird, ist laut Wenda nicht genau abzuschätzen. “Das ist schwer zu beurteilen, weil wir ja noch keine Erfahrungswerte haben”, verwies Wenda auf die neuen Gegebenheiten durch die Wahlrechtsreform, aufgrund derer ein Großteil der Wahlkarten gleich am Sonntag mitausgezählt wird. “Den einzigen Erfahrungswert, den wir ein wenig haben, ist die Europawahl dieses Jahres, wo erst knapp vor 23 Uhr das Ergebnis da war.” Dies machte freilich bei der EU-Wahl keinen Unterschied, da aufgrund der EU-weiten Vorgaben damals ohnehin vor 23 Uhr keine Ergebnisse veröffentlicht werden durften, bei der Nationalratswahl können alle bis dahin vorliegende Ergebnisse ab 17 Uhr veröffentlicht werden.
“Drei Ebenen Vorzugsstimmen auszuwerten”
“Es ist davon auszugehen, dass es jedenfalls auch wieder in den späten Abendstunden sein wird, unter anderem auch deswegen, weil bei der Nationalratswahl ja in drei Ebenen Vorzugsstimmen auszuwerten sein werden” – entgegen der EU-Wahl, wo dies nur bei einer bundesweiten Liste der Fall ist. Auch werden “möglicherweise auch mehr Stimmen auszuwerten sein”, da “typischerweise” bei Nationalratswahlen die Wahlbeteiligung höher ist.
Das Endergebnis inkl. aller Wahlkarten wird dann aber erst am Donnerstag, dem 3. Oktober, vorliegen, denn ausgezählt werden diese auf drei Tranchen. All jene Briefwahlstimmen, die bis ca. Freitagmittag eintreffen, werden noch an die zuständige örtliche Wahlbehörde weitergeleitet und dann am Sonntag gleich mitausgezählt. All jene Wahlkarten, die später bei den Bezirkswahlbehörden einlangen oder auch noch am Wahltag in einem Wahllokal zur Briefwahl abgegeben wurden, kommen am Montag in die Bezirkswahlbehörde und werden dann dort ausgewertet – “wenn es der eigene Regionalwahlkreis ist, der betroffen ist”. Geht es um Stimmen aus einem fremden Regionalwahlkreis, dann werden diese Wahlkarten am Donnerstag bei der “Landeswahlbehördenrunde” ausgezählt.
Wahren des Wahlgeheimnisses
Grund für dieses Vorgehen ist das Wahren des Wahlgeheimnisses, denn bei der Nationalratswahl gibt es 39 verschiedene Stimmzettel – eine für jeden Regionalwahlkreis. “Das heißt, der Stimmzettel soll dorthin zurückgeführt werden, wo er herkommt. Wenn jetzt beispielsweise jemand in Vorarlberg mit einem Wiener Stimmzettel wählen würde, wäre sonst das Wahlgeheimnis möglicherweise in diesem Wahllokal verletzt, wenn es nur eine einzige Person gegeben hat mit einem solchen Stimmzettel. Daher gibt es diese Rückführung in die Landeswahlbehörde. Dieser Prozess dauert dann einige Tage.”
Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher ab 16 Jahren: “Das heißt, ich muss am Wahltag meinen 16. Geburtstag feiern, das ist das Grundprinzip.” Mitnehmen ins Wahllokal muss man jedenfalls einen Ausweis. Die Partei kann man auf verschiedene Arten “ankreuzen”: “Das Wahlrecht zeigt mehrere Wege auf, wie eine solche gültige Wahlentscheidung zustande kommt”, so Wenda. “Der typische Fall ist eben das Kreuz – oder auch eine andere Markierung des Kreises der Partei, die man wählen möchte. Es gibt aber auch den Fall, dass ich alle anderen Parteien durchstreiche, das muss aber dann natürlich auch eindeutig so erkennbar sein und nicht in das eine Feld noch hineinragen.” Selbst Zeichnungen oder Anmerkungen am Wahlzettel sind gestattet – nicht aber am Wahlkuvert.
Auch verwies Wenda auf die Möglichkeit, eine Vorzugsstimme zu vergeben (auf drei Ebenen: Bundes-, Landes- und Regionalwahlkreisebene). Nicht möglich ist es aber, eine Partei zu wählen und für einen Kandidaten einer anderen Liste eine Vorzugsstimme zu vergeben. “Es gibt kein Stimmensplitting und es gilt das Prinzip, dass sozusagen das Kreuzerl für die Partei die Vorzugsstimme sticht. Das heißt: Da, wo ich im Ring der Partei das Kreuz oder die andere Art der Markierung gemacht habe, das ist vorherrschend. Wenn ich für eine andere Partei eine Vorzugsstimme oder mehrere Vorzugsstimmen vergeben habe, dann wären diese Vorzugsstimmen ungültig und es würde die Parteistimme übrig bleiben.”