Beim letzten Mal, als er eine kleine Bulldogge vom Balkon in den Tod warf, wurde ein 38-jähriger Wiener noch im Zweifel freigesprochen – nach dem Fall “Benjamin” kommt der Tierquäler in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Wien. Beim Prozess, der am Dienstag am Straflandesgericht stattfindet, geht es um Tierquälerei und schwere Körperverletzung – der Angeklagte war auch brutal auf seine eigene Mutter losgegangen. Da er aber, wie jetzt nachgewiesen wurde, unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, die inkriminierten Taten begangen hat, ist der Wiener unzurechnungsfähig.
Verhandelt wird daher nicht, ob er schuldig ist, sondern dass er ein Fall für die Maßnahme ist, der bis zur Heilung seiner psychischen Erkrankung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen sei – da laut Staatsanwaltschaft ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der 38-Jährige unter dem Einfluss seiner Störung weitere Handlungen gegen andere (Menschen als auch Tiere) mit schweren Folgen für die Opfer begehe werde.
Wie oe24 berichtete, quälte der Mann seinen erst ein halbes Jahr alten Bulldoggen-Welpen Benjamin zu Tode, schor ihm den Kopf, amputierte ihm die Schnurrhaare – die sogenannten Hundvibrissen, und ertränke ihn – wie nun laut Anklage bekannt wurde. Das letzte Mal wurde “Benjamin” am 27.5. am Vormittag gesehen. Auf Nachfrage, wo der Kleine, dem er auch Drogen ins Futter gemischt haben soll, abgeblieben sei, erklärte der Besitzer: „Den findest am Mistplatz”.
Mutter erlitt Prellung des Herzens
Ende Juni wurde der Verdächtige verhaftet – nachdem er seine eigene Mutter “am Körper verletzt und dadurch eine schwere Körperverletzung, nämlich eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit sowie eine an sich schwere Verletzung herbeigeführt hat, indem er ihr mehrere Faustschläge gegen den Kopf und die Brust versetzte, wodurch sie eine Schädelprellung, eine Rissquetschwunde an der Stirn, eine Schürfung an der linken Scheitelregion, einen Haarriss im Nasenbein, eine Prellung und Blutunterlaufung der rechten Brustkorbhälfte, einen unverschobenen Brustbeinbruch und eine Prellung des Herzens erlitt.” So weit und wörtlich die Anklage.
Auch seine Lebensgefährtin und eine Mitarbeiterin auf der Psychiatrie soll er attackiert haben.