Am heutigen Montag beginnt wohl einer der schlimmsten Kindesmisshandlungsprozesse Österreichs.
An drei Verhandlungstagen muss sich die Hauptangeklagte, eine 33-jährige Waldviertlerin, unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten. Es drohen ihr bis zu 20 Jahre Haft und eine Maßnahme. Vor dem Landesgericht in Krems steht auch die 40-jährige mutmaßliche Komplizin der Mutter.
Verhandelt wird der grausame Fall rund um den 12-jährigen Paul* (Name geändert) aus Waidhofen an der Thaya. Das Kind soll über mehrere Monate zu Hause die Hölle durchlebt haben und dabei fast gestorben sein (ÖSTERREICH berichtete).
Mittlerweile soll Pauls Körper die Qualen überstanden haben, doch seine Psyche wird für immer geschädigt bleiben. Die Anklageschrift präsentiert die grausamen Details, die sich in den vier Wänden abgespielt haben sollen.
Gefesselt, mit Wasser übergossen und in Hundebox gesperrt
Koma. Die Mutter soll ihr wehrloses Kind regelmäßig hungern gelassen, es mit Fäusten attackiert und mit kaltem Wasser übergossen haben. Hämatome und Verletzungen, die durch die Gewalteinwirkung auf den Buben entstanden sein sollen, wurden nicht behandelt.
Besonders dramatische Szenen sollen zwischen dem 20. und 22. November 2022 stattgefunden haben. Mehrmals habe die 33-Jährige in diesem Zeitraum Paul mit kaltem Wasser übergossen und bei Temperaturen um den Gefrierpunkt die Fenster der Wohnung geöffnet.
Die Körpertemperatur des bereits unterernährten Kindes (40 Kilogramm wog Paul damals) soll dadurch auf 26,8 Grad gesunken sein. Der Bub fiel ins Koma. Den lebensbedrohlichen Zustand hätten laut Anklage sogar Laien erkannt.
Unterstützt dabei soll sie ihre Freundin haben. Praktisch täglich habe sie die 33-Jährige kontaktiert, angeleitet und in ihren Taten bestärkt, Paul in eine 57 x 83 x 63 cm große Hundebox zu sperren und hungern zu lassen.
Komplizin. Aufgeflogen war der Fall, weil eine Sozialarbeiterin die Rettung gerufen hatte. Die Mutter wurde bereits Ende 2022 festgenommen, Anfang März 2023 folgte ihr die 40-jährige Komplizin.
Vor Gericht muss sich die 33-Jährige auch wegen Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie Freiheitsentziehung verantworten.
Beitragstäterin. Den Vorwurf des versuchten Mordes soll die Hauptangeklagte laut ihrer renommierten Anwältin Astrid Wagner bestreiten. Ihre Freundin (40), die wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags-oder Bestimmungstäterin zur Rechenschaft gezogen wird, bekennt sich bisher als nicht schuldig.