20 Jahre fasste die Mutter jenes Buben aus, der von ihr in eine Hundetransportbox und schwer gepeinigt wurde. Ihre Komplizin, die sie regelrecht anfeuerte – die Frau ist vierfache Mutter! – 14 Jahre. Beide könnte viel länger, wenn nicht sogar “lebenslang” sitzen.
NÖ, OÖ. Vorausgeschickt sei, dass beide Urteile vom Donnerstagabend noch nicht rechtskräftig sind. Die Staatsanwaltschaft hat keine Bedenken geäußert, zumindest der Verteidiger der Komplizin hat Einspruch erhoben, dem sich wohl die Anwältin der Hundebox-Mutter, Astrid Wagner, anschließen wird.
Was auf jeden Fall von Gericht ausgesprochen wurde, ist die Unterbringung der beiden Frauen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, konkret: in der Sonder-Psychoanstalt Asten, wo sie beide schon einen Teil der U-Haft abgesessen haben und wohin sie noch am Donnerstag nach dem Urteilspruch wieder hingebracht wurden.
Verurteilt wurde die 33-jährige einheimische Mutter wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung. Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von sieben der acht Geschworenen nach rund siebenstündiger Beratung bejaht, die beiden weiteren Punkte einstimmig. Die ehemalige Freundin der Waldviertlerin, die auch über Handy und WhatsAPP Aufträge zu den Misshandlungen des Buben gegeben haben soll, wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin belangt. Hier fiel das Votum der Laienrichter ebenfalls einstimmig aus.
Die Höhe der Strafen sei erforderlich, um deutlich vor Augen zu führen, dass die Beschuldigten “mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört hätten”, führte die vorsitzende Richterin aus. Auf psychischer Ebene sei der Bub, so wie es ihn vorher gegeben habe, “auf jeden Fall zur Gänze zerstört” worden. Die beiden Frauen müssen dem Kind (das jetzt bei seinem Vater lebt) zudem gemeinsam insgesamt 80.000 Euro bezahlen.
Die Komplizin brach beim Urteil in Tränen aus. Ihre vier Kinder werden jetzt von ihrem Lebensgefährten aufgezogen.
Wie lange die Freudinnen in der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleiben müssen, ist ungewiss – auf jeden Fall solange, bis ein Psychiater sagt, dass sie “wieder normal” sind. Manche(r) wird das im Leben nicht mehr…