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Startseite » Baby Melek – Mordanklage des Grauens gegen Mutter (30)
Österreich

Baby Melek – Mordanklage des Grauens gegen Mutter (30)

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 12, 2025
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Baby Melek  – Mordanklage des Grauens gegen Mutter (30)

Die Anklage gegen die 30-jährige Büsra T., die ihr Neugeborenes in bzw. vor der Klinik Favoriten „eiskalt“ und „empathielos“ – wie der Gutachter feststellt – getötet hat, steht. Die Details sind kaum auszuhalten. Der Frau droht lebenslang.

Wien. Die Ereignisse schockten im vergangenen November in Wien, beim Mordprozess gegen die 30-Jährige – der Termin steht noch nicht fest – kommt nun alles ans Tageslicht, wie und unter welch unfassbaren Umständen das Frühchen Melek (Arabisch: Engel) sterben musste. Die Anklage liegt oe24 schon jetzt vor – fix ist, dass sich die Türkin Büsra T. wegen des Verbrechens des Mordes (§ 75 StGB) verantworten muss, wobei sich die Vorsatztat bzw. die Tötungsabsicht insbesondere darin zeigen soll, „dass sie das erst 7 Tage alte Kind zuerst würgte und dieses dann wiederholt mit Wucht gegen den Asphalt schleuderte, bis es keinen Laut mehr von sich gab“.

Türkin hatte Angst, von Familie verstoßen zu werden

Davor wollte die gelernte Bürokauffrau das Kind, das vor allem ihre Familie und schließlich sie selbst nie annahm, schlicht und einfach „loswerden“. Die Beziehung zum Kindsvater war ihr – nachdem der Wiener Türke wegen Schleppereiverdachts in Ungarn in Haft gesessen war – gleichsam verboten worden. In Folge verheimlichte sie ihren Eltern und Brüdern, dass sie weiter mit dem Barkeeper zusammen war ebenso wie die daraus resultierende Schwangerschaft. Sie befürchtete „von ihre Familie verstoßen zu werden„. Zu erwähnen wäre an dieser Stelle, dass der Kindsvater und dessen Familie im Gegensatz dazu durchaus positiv auf das Baby, das um einen Monat zu früh zur Welt kam, reagiert hatten.  

Doch die Angeklagte hatte, wie sie in einer Einvernahme durch die Polizei verriet, von Anfang an kein Kind gewollt und schon im Kreißsaal überlegt, wie sie „aus der Situation herauskomme“.

Jetzt wird´s heftig, und nur wer starke Nerven hat, soll weiterlesen. Laut Anklage probierte die Angeklagte am Tag der Entlassung aus der Klinik Favoriten nach einer Ergotherapie, „ob es auffallen würde, wenn sie Melek nicht mehr an die Überwachungsmonitore anschließt. Nachdem sie draußen eine Zigarette geraucht hatte, stellte sie bei ihrer Rückkehr fest, dass den Krankenschwestern nichts aufgefallen war. Entschlossen, ihre Tochter loszuwerden, wickelte die Angeklagte ihre Tochter in eine Tagesdecke, legte das Kind in ein Papiersackerl“ eines Lebensmitteldiskonters und verließ das Klinikgelände. „Außerhalb des Geländes steckte sie ihre Tochter noch in einen schwarzen Plastik-Müllsack, den sie aus dem Krankenhaus mitgenommen hatte, verknotete diesen und steckte ihn dann wieder in die Papier-Tragetasche. Als Melek zu weinen begann und Passanten offensichtlich darauf aufmerksam wurden, dass zwar ein Weinen zu hören, aber kein Kind zu sehen war, fasste die Angeklagte in die Sackerln und begann Melek zu würgen. Melek schrie daraufhin aber immer lauter, weshalb die Angeklagte die Sackerl mit ihrer Tochter drei Mal wuchtig und mit voller Kraft gegen den Asphaltboden schleuderte, dabei zerriss das Papiersackerl. Das Weinen und Schreien verstummte und die Angeklagte überprüfte auch nicht, ob ihr Kind allenfalls noch lebte, sondern wollte es so schnell wie möglich loswerden.“

Als Büsra  T. daraufhin einen herannahenden Müllwagen sah, kam ihr die zündende Idee und so schmiss sie die tote Tochter samt Müllsack in eine gelbe Tonne und begab sich zurück auf das Klinikgelände, wo sie einen WhatsApp-Video Call mit dem völlig ahnungslosen Kindsvater führte und mit ihm über stattgefundene Untersuchungen und die bevorstehende Entlassung plauderte – als ob nichts (passiert) wäre!

Als einer Krankenschwester dann doch auffiel, dass zwar die Mutter, aber das Baby nicht mehr da war, fing se zu weinen an und erfand eine Entführung das Babys durch einen Unbekannten und kurz bevor die Leiche gefunden wurde noch den Twist, dass sie Melek einem Mann gegeben habe, der eine Familie mit unerfülltem Kinderwunsch kenn, bei der ihr Kind gut aufgehoben wäre.

Verräterischer Google-Suchverlauf

Ein besonders starkes Indiz, das auf eine eiskalt geplante Vorsatztat hinweist,  ist indes der Suchverlauf, der anhand ihrer verfügbaren Medien nachgewiesen werden konnte: Da taucht schon im September (!)´ „Kindesentführung“ auf, zudem gibt es Anfragen bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs sowie (Selbst)Abtreibung.

Laut Gutachten des Sachverständigen Peter Hofmann – der die 30-Jährige als durchdacht und logisch handelnd, aber als kaltherzig und empathielos beschreibt – gibt es „keinerlei Hinweise, dass die Angeklagte im Rahmen der Schwangerschaft schwerwiegende psychische Symptombildungen wie zum Beispiel Depressionen, Psychosen oder sonstiges entwickelt hätte. Auch nach der Geburt finden sich keine schwerwiegenden psychischen Symptombildungen.“ Und: „Auch medizinisch-psychiatrischen Voraussetzungen für die Gewährung eines Schuldausschließungsgrundes gemäß § 11 StGB seien für den Tatzeitpunkt nicht zu begründen.“

Büsras Anwältin Astrid Wagner ist dennoch überzeugt, dass hier ein Fall von Tötung des Kindes bei der Geburt infolge einer postnatalen Depression vorliegen könnte. Und merkt auch an, wie schlecht es ihrer Mandantin jetzt in Haft ginge. Das bemerkte auch der Gutachter, der an der 30-Jährigen eine mittlerweile stark ausgeprägte Depression mit ständigem Grübeln, Gewissensbissen und Reue festgestellt hat.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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