Der Prozess gegen einen Polizisten, der im Fall einer Brandstiftung absichtlich einen falschen Abschlussbericht für die Staatsanwaltschaft verfasst hat, ist am Dienstag im Landesgericht Linz wieder aufgenommen worden.
Das Gericht hatte Anfang Februar für eine Diversion entschieden, gegen den Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht. Der Polizist wurde nun wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.
Im Zentrum des Falls stand eine Brandstiftung in einem Wohnhaus im Februar 2024 im Bezirk Urfahr-Umgebung. Laut Gutachten war auf einem Sofa eine brennbare Flüssigkeit verschüttet und angezündet worden. Der ermittelnde Polizist hat der Staatsanwaltschaft wesentliche Aktenbestandteile wie einen Amtsvermerk über die Ersterhebungen, Zeugeneinvernahmen sowie das Beiziehen eines Brandsachverständigen bewusst vorenthalten. Daher wurde das damals gegen unbekannte Täter geführte Verfahren zunächst eingestellt und erst nach einer Eingabe der Opfer wieder aufgenommen.
Die Ermittlungsergebnisse belasteten einen – ihm allerdings nur vom Hörensagen bekannten – Berufskollegen des Polizisten. Dieser wurde schließlich auch wegen Brandstiftung angeklagt, allerdings im Zweifel freigesprochen. Der Ermittler wurde wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Der 32-Jährige zeigte sich von Anfang an reuig und sprach von einem „Blackout“ sowie „persönlichem Versagen“. Das Gericht glaubte ihm, dass es ein einmaliger Fehler gewesen sei, und gewährte ihm am ersten Prozesstag im Februar nach Zahlung einer Geldbuße von 2.700 Euro eine Diversion.
Diversion unterminiere Strafverfolgung
Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentierte, dass auf diese Art die Strafverfolgung unterminiert werde und ein Schuldspruch nötig sei. Das Oberlandesgericht Linz folgte ihrer Beschwerde, so wurde am Dienstag vor Schöffen weiterverhandelt. Die Anklagebehörde sei bewusst auf eine falsche Spur geführt worden, betonte die Staatsanwältin neuerlich. Es liege daher das „Verbrechen des Amtsmissbrauchs“ vor und als generalpräventive Maßnahme gehöre der Polizist schuldig gesprochen. Das Strafausmaß beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Dass das Gericht im unteren Strafrahmen blieb und den Angeklagten zu zehn Monaten bedingter Haft auf eine Probezeit von drei Jahren verurteilte, war aber auch für die Staatsanwältin wegen des umfassenden Geständnisses des Angeklagten vertretbar. Sie sowie der Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.