Das Außenministerium verzichtet auf Einspruch im Fall der seit 2019 in Nordsyrien internierten mutmaßlichen Salzburger IS-Anhängerin Maria G. und ihrer zwei Kinder.
Das Außenministerium arbeite derzeit in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie internationalen Partnern an den Planungen der Rückführung, teilte das Ministerium am Mittwochabend mit.
Das BVwG hatte in seiner in der Vorwoche zugestellten Erkenntnis festgestellt, dass eine gemeinsame Rückholung von G. und ihren Kindern nach Österreich herbeizuführen sei. Das Gericht ließ aber binnen einer Frist von sechs Wochen Revision gegen die Erkenntnis zu. “Dieses Rechtsmittel hätte keine aufschiebende Wirkung und wäre damit für den konkreten Fall de facto unbedeutend”, teilte das Außenministerium mit.
Die Sicherheit des österreichischen Einsatzteams und der Zurückzuholenden habe oberste Priorität. Aufgrund der andauernden Kämpfe in der Region seien diese Planungen überaus komplex. In Österreich seien nach der Rückkehr die Justizbehörden am Zug.