Valeriia Fediakina (24) lebte in Dubai einen auffälligen Lebensstil, geprägt von Luxus und Extravaganz: Sie fuhr einen rosafarbenen Rolls-Royce, besaß eine Yacht und trug stets eine Rolex am Handgelenk. Nun wurde jedoch bekannt, dass die “Krypto-Königin” ihren aufwendigen Lebensstil offenbar durch betrügerische Machenschaften finanziert haben soll.
Fediakina wird vorgeworfen, über ein Schneeballsystem mehrere Investoren um insgesamt mehr als 20 Millionen Euro betrogen zu haben. Der Untersuchungsausschuss in ihrer Heimat Russland teilte nach zwölfmonatigen Ermittlungen mit, dass der Fall nun vor Gericht gehen soll – im November steht eine Anklage wegen Betrugs bevor.
Einst als „Bitmama“ in der Kryptoszene bekannt, sitzt die 24-Jährige nun in einer einfachen Gefängniszelle anstelle eines Luxus-Hotels. Zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung im September des Vorjahres war Fediakina bereits im sechsten Monat schwanger. Sie lebte hauptsächlich in Dubai, wo sie sich als Expertin für Kryptowährungen präsentierte und in Medien auftrat. Nach außen hin gab sie an, Büros in Moskau und Monaco zu unterhalten, und hielt Vorträge über ihre vermeintlichen Finanzkenntnisse.
50.000 Follower
Auf Instagram inszenierte sie ihren verschwenderischen Alltag für rund 50.000 Follower: Fediakina zeigte sich in teuren Autos und den renommiertesten Hotels, einmal wischte sie sich sogar mit einem Geldschein den Schweiß von der Stirn. Laut Behörden lockte sie mindestens vier Investoren an, die ihr Geld überwiesen, das sie angeblich in Kryptowährungen in Dubai investieren wollte – eine Methode, um die üblichen Bankregularien zu umgehen. Den Opfern versprach sie einen zusätzlichen Gewinn von einem Prozent auf ihre Einlagen, was ihr letztlich über 20 Millionen Euro eingebracht haben soll.
Fediakina wurde verhaftet, als sie von Russland aus zurück in die Vereinigten Arabischen Emirate fliegen wollte. Russische Behörden geben außerdem an, dass Fediakina Teile ihres Geldes an die ukrainischen Streitkräfte gesendet haben soll. Sie wurde in ein Straflager gebracht, das sie lediglich zur Geburt ihres Kindes kurzzeitig verlassen durfte.