Ein Gericht in Rom hat die Internierung von derzeit zwölf im italienischen Migrationszentrum in Gjadër in Albanien untergebrachten Asylwerbern abgelehnt.
Angeordnet hatte die Maßnahme am Donnerstag die Polizeidirektion Rom. Sie gehören zu den 16 Migranten (zehn aus Bangladesch und sechs aus Ägypten), die am Mittwoch mit dem Schiff “Libra” der italienischen Marine nach Albanien gebracht wurden. Vier Migranten befinden sich bereits am Rückweg nach Italien.
Entweder sind sie minderjährig oder haben erhebliche Gesundheitsprobleme. Auch die zwölf verbliebenen Asylbewerber sollen laut dem Gerichtsbeschluss nun nach Italien zurückgebracht werden. Aufgrund dieser Anordnung können sie nicht in den albanischen Einrichtungen bleiben, aber auch nicht in Albanien freigelassen werden. “Die beiden Länder, aus denen die Migranten kommen, Bangladesch und Ägypten, sind auch im Lichte eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom vergangenen Oktober nicht sicher”, schrieben die Richter in Rom. Unklar war zunächst, ob die Migranten gleich nach Italien zurückgebracht werden oder das Verfahren in die höhere Instanz geht.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
Der Entscheidung der Richter liegt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von Anfang Oktober dieses Jahres zugrunde. In diesem wird festgehalten, dass ein EU-Land einen Drittstaat im Asylrecht nur als sicheres Herkunftsland definieren kann, wenn die Bedingungen dafür im gesamten Hoheitsgebiet des Staates erfüllt sind, so der Europäische Gerichtshof. Der Beschluss des Gerichts in Rom stellt die Grundlage des gesamten albanischen Plans, für den die Regierung von Premierministerin Giorgia Meloni über fünf Jahre hinweg mehr als 600 Millionen ausgeben will, ernsthaft in Frage.
Die von der italienischen Regierung auf den Weg gebrachten Regelungen gehen davon aus, dass Rückführungen in einem beschleunigten Verfahren (vier Wochen) durchgeführt werden können, wenn sie Bürger aus einer Liste von Ländern betreffen, die als “sicher” für Migranten gelten. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass diese Bedingung nur von Ländern erfüllt wird, in denen ausnahmslos alle Kategorien von Personen vor Diskriminierung sicher sind. Viele der 22 von Italien als “sicher” eingestuften Länder würden diesen Status nicht erreichen. Daher ist es nicht möglich, Ausländer in den für dieses “beschleunigte Verfahren” vorgesehenen Flüchtlingslager festzuhalten.
Richterbeschluss löste heftige Reaktionen aus
Der Richterbeschluss löste heftige Reaktionen aus. Innenminister Matteo Piantedosi kündigte Einspruch gegen den Richterbeschluss an. “Richter, die für Einwanderer sind, können bei den Wahlen kandidieren, aber sie sollten wissen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen”, heißt es in einer offiziellen Mitteilung der Partei von Vizepremier Matteo Salvini. Die linke Oppositionspartei AVS meinte, wegen des Urteils sei der ganze Albanien-Plan der Regierung Meloni auf der Kippe.
Vier der 16 Migranten aus Bangladesch und Ägypten, die am Mittwoch in Albanien eingetroffen sind, sind wieder auf dem Weg nach Italien. Zwei Migranten erklärten, sie seien minderjährig und fielen daher nicht unter das Abkommen zwischen Rom und Tirana, das das Verfahren nur für erwachsene Männer vorsieht. Zwei weitere Männer beklagten erhebliche gesundheitliche Probleme. Die vier wurden mit einem Patrouillenboot zurück zum Marineschiff “Libra” gebracht, das Italien ansteuerte.
Italien von Fluchtbewegung aus Afrika besonders betroffen
Italien ist eines der Länder, die von der Fluchtbewegung aus Afrika nach Europa übers Mittelmeer besonders betroffen sind. Vor allem vergangenes Jahr waren die Zahlen hoch: Annähernd 160.000 Migranten erreichten Italiens Küsten auf Booten. Zurzeit kommen zwar weniger als halb so viele Menschen an als vor einem Jahr. Dennoch machen sich weiterhin Zehntausende mit oft kaum seetüchtigen Booten auf den Weg. Das italienische Experiment wird von anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt.