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Startseite » Wegen Lärm-Streit: Wiener (49) wollte Nachbarin abfackeln
Österreich

Wegen Lärm-Streit: Wiener (49) wollte Nachbarin abfackeln

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 6, 2024
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Wegen Lärm-Streit: Wiener (49) wollte Nachbarin abfackeln

Ein 49-Jähriger hat sich am Dienstag vor dem Landesgericht in Wien sogar gestanden, seine Nachbarin töten zu wollen. Ursache dafür war eine Anzeige des Opfers wegen Lärmerregung. Der 50-Jährige passte deshalb die Frau am 18. April vor dem Wohnhaus in der Auhofstraße in Hietzing ab und schlug ihr gleich mit einem Ast auf Kopf und Oberkörper. Erst als ein Passant dazwischenging und ihm den Holzprügel aus der Hand riss, hörte der Angeklagte auf zu schlagen.

Stattdessen schüttete er einen Brandbeschleuniger auf die Nachbarin, die bereits am Boden lag, um sie anzuzünden. „Sie hörte das Klicken des Feuerzeugs und sah Funken. Aber es ist nicht gleich eine Flamme gekommen. Sie konnte ihm daher das Feuerzeug aus der Hand schlagen“, so die Staatsanwältin vor den Geschworenen.

Der Passant, vermutlich ein Jogger, hätte den 49-Jährigen dann auch von dem Opfer gezogen, nachdem sich dieser noch auf sie geworfen hatte. „Es ist allein Glück und der Geistesgegenwart der Frau und des Passanten zu verdanken, dass sie uns heute als Zeugin zur Verfügung steht“, betonte die Staatsanwältin.

Nach dem Angriff kam es in der Wohnung des Angeklagten zu einer Explosion. Der Mann wollte sich wahrscheinlich selbst das Leben nehmen, kam mit Brandverletzungen davon. 

Psychisch kranker Angeklagter kommt in Maßnahme

Gegen den 49-Jährigen wurde nicht wegen versuchten Mordes verhandelt. Ein von der Anklagebehörde im Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass er zum Tatzeitpunkt unter der Einfluss einer paranoiden Schizophrenie stand, deretwegen er bereits 2008 in den Maßnahmenvollzug kam, aus dem er nach achteinhalb Jahren endgültig entlassen wurde.

Weil der Mann somit zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig war, wies ihn ein Schwurgericht unter dem Vorsitz von Christoph Bauer nach kurzer Beratung gemäß § 21 Absatz 1 StGB in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum ein, wo er zeitlich unbefristet und so lange angehalten werden kann, bis Expertinnen und Experten überzeugt sind, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

„Wie soll es mit Ihnen weitergehen?“, wollte der Richter wissen. „Wahrscheinlich werde ich bis an mein Lebensende im Maßnahmenvollzug bleiben“, so der Angeklagte. Mit dem Urteil war der 49-Jährige ebenso einverstanden wie die Staatsanwältin. Die Gerichtsentscheidung ist daher rechtskräftig.

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