Egisto Ott wurde ist wieder auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Wien hat über die Haftbeschwerde von Egisto Ott entschieden, der wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, des geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil der Republik Österreich, der Verletzung des Amtsgeheimnisses und anderer Delikte am 29.3.2024 festgenommen und am 30.3.2024 in Untersuchungshaft genommen worden war.
Das Oberlandesgericht hat der Beschwerde am 26.6.2024 Folge gegeben und die Enthaftung angeordnet. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass zwar der dringende Tatverdacht weitgehend besteht, dass aber der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nicht gegeben ist. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte nach einer früheren Untersuchungshaft Anfang des Jahres 2021 weitere Straftaten verübt hat.
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