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Startseite » Justizbeamte versorgten Häftling mit Handys und Wodka
Österreich

Justizbeamte versorgten Häftling mit Handys und Wodka

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 4, 2024
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Justizbeamte versorgten Häftling mit Handys und Wodka

Ein skurriler Fall ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg verhandelt worden. Zwei Justizwachebeamte sollen im Jahr 2022 einen Häftling in der Justizanstalt Salzburg mit Handys und Alkohol, unter anderem Wodka, versorgt und dafür Geld kassiert haben.

Die beiden Angeklagten kassierten unter anderem wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Bestechlichkeit bedingte Haftstrafen in der Höhe von sieben und zehn Monaten. Dem 55-Jährigen wurde zudem die Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen. Die Urteile sind rechtskräftig. 

Der Ältere ist derzeit suspendiert, sein ehemaliger Kollege (36) hat mittlerweile den Job gewechselt. Beide zeigten sich heute umfangreich geständig und bekannten sich schuldig. Sie betonten vor der Richterin, unabhängig voneinander agiert und nichts voneinander gewusst zu haben. „Wir waren in unterschiedlichen Abteilungen tätig und haben uns nur zwei Mal bei gemeinsamen Nachtdiensten gesehen.“ Sie hätten nicht einmal die Telefonnummer des jeweils anderen in ihren Handys gespeichert gehabt.

Den Häftling, einen schwer verschuldeten, 18-fach vorbestraften Bosnier, der noch bis Ende 2031 einsitzen muss, wollen sie schon lange gekannt haben.

Beamte waren mit Häftling befreundet

„Er war immer wieder in der Justizanstalt in Haft, dadurch ist eine Freundschaft entstanden“, sagte der 55-Jährige und sprach von einem „dummen Fehler“. „Es tut mir leid“, erklärte der 36-Jährige. „Ich kenne ihn aus einer Zeit, wo er noch unbescholten war, vom Fußballspielen.“

Konkret soll der ältere Beamte für den Häftling insgesamt fünf Mobiltelefone ins Gefängnis geschmuggelt haben, der jüngere drei Flaschen Wodka. Der 55-Jährige hat sich dazu auf seinen Namen unverdächtig wirkende Pakete in die Justizanstalt schicken lassen. Ihm wurde zudem angelastet, für eine Haftinsassin in einem Fall illegal die Entlassungsadresse einer anderen Insassin abgefragt zu haben. Der jüngere Angeklagte soll in seiner Freizeit einmal für einen Bekannten des inhaftierten Bosniers Überweisungen getätigt haben. Ein strafrechtliches Verhalten konnte das Gericht hier aber nicht feststellen. Beide Männer erhielten für ihre Dienste 2.000 bzw. 1.500 Euro. „Auch wenn sie eigentlich kein Geld wollten“, sagte der mitangeklagte Häftling heute.

Der Anstifter zum Schmuggel bekam heute als Bestimmungstäter eine Zusatzstrafe von sechs Monaten Haft. Auch er gab die Vorwürfe zu. „Ich kenne die beiden schon länger, darum habe ich sie gefragt. Nein zu sagen, wäre aber ihre, nicht meine Aufgabe gewesen.“ Er habe öfter mit seiner kleinen Tochter sprechen wollen, darum wollte er die Handys haben. Er habe die Telefone aber weder im Gefängnis weiterverteilt noch verkauft. Warum dann gleich fünf Handys, wollte die Richterin von ihm wissen. „Man muss immer magaziniert sein, wenn eines bei einer Kontrolle gefunden wird. Dann ist es weg.“

Aufgeflogen ist der Fall, weil der Bosnier von einem Mitinsassen verpfiffen worden ist, mit dem er schwer im Clinch lag. Die beiden Justizwachebeamten saßen nach Bekanntwerden der Vorwürfe rund vier Wochen in U-Haft. Die Ermittler hatten zunächst offenbar ein größeres Netzwerk vermutet. Auch die Richterin sagte heute, sie gehe davon aus, dass es sich nur um die „Spitze des Eisbergs“ gehandelt habe. Für den suspendierten 55-jährigen Beamten ist das Ausmaß der Strafe übrigens so gering ausgefallen, dass kein Amtsverlust eintritt.

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