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Startseite » Tochter (13) etliche Male missbraucht: Vier Jahre Haft!
Österreich

Tochter (13) etliche Male missbraucht: Vier Jahre Haft!

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 29, 2025
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Tochter (13) etliche Male missbraucht: Vier Jahre Haft!

Weil er seine 13 Jahre alte Tochter seit April 2023 bis September 2024 mehrfach sexuell missbraucht hatte, ist ein 51-Jähriger am Dienstag am Wiener Landesgericht zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der bisher Unbescholtene akzeptierte die Strafe, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

„Es war eine ganz normale Familie. Der Vater ist arbeiten gegangen, die Frau hat sich um die zwei Kinder gekümmert. Man ist gemeinsam in den Urlaub gefahren“, schilderte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung. Eines Nachts hörte jedoch der ältere Bruder der 13-Jährigen, wie diese eindringlich zum Vater „Papa, heute nicht“ sagte. Der Bursche fragte bei der Schwester nach, die ihm zunächst auswich, dann jedoch von väterlichen Übergriffen berichtete. Die Geschwister weihten darauf die Mutter ein. Auf einer Polizeiinspektion wurde Anzeige erstattet, der als Software-Entwickler gut verdienende Familienvater wurde fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen.

Angeklagter geständig

„Ich bin geständig“, meinte der 51-Jährige nun vor einem Schöffensenat. Er bestritt jedoch die von seiner Tochter behauptete Vielzahl an Missbrauchshandlungen. Diese hatte angegeben, jedes Mal und somit bis zu sechs Mal wöchentlich missbraucht worden zu sein, wann immer der Vater sie zu Bett brachte.

„Es hat angefangen im Frühjahr 2023. Beim Eincremen ist es ein Mal passiert“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Dann sei es immer wieder „passiert“.

„Er ist nicht psychisch krank. Er ist pädophil“, wies die Staatsanwältin auf die Ergebnisse eines eingeholten psychiatrischen Gutachtens hin. Der Mann habe sich im Ermittlungsverfahren „als Opfer dargestellt. Da muss man schlucken, wenn man das liest.“

Finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 10.000 Euro geleistet

Davon rückte der Mann in der Hauptverhandlung ab. Sein Mandant habe eingesehen, „dass die Tochter die Schutzbefohlene ist“, sagte sein Verteidiger. Er habe auch der Obsorgeübertragung und der Scheidung zugestimmt, um der Tochter und seiner Familie keine weiteren Steine in den Weg zu legen. Der Angeklagte habe auch von sich aus vor der Verhandlung 10.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung geleistet.

Verurteilt wurde der Mann am Ende zu einer „nicht mehr näher feststellbaren“ Vielzahl an Übergriffen. Die unzähligen Fakten sowie der lange Tatzeitraum waren erschwerend, die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis wurden bei der Strafbemessung mildernd berücksichtigt. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschienen dem Schöffensenat viereinhalb Jahre tat- und schuldangemessen.

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