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Startseite » 13-Jährige geschwängert: Drei Jahre Haft für Syrer (20)
Österreich

13-Jährige geschwängert: Drei Jahre Haft für Syrer (20)

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 11, 2025
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13-Jährige geschwängert: Drei Jahre Haft für Syrer (20)

Ein 20-Jähriger ist am späten Donnerstagnachmittag am Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er eine 13-Jährige beim einvernehmlichen Sex geschwängert hatte.  

Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

An sich sieht das Gesetz für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren vor. Das erkennende Gericht machte jedoch aufgrund der besonderen Fallumstände vom außerordentlichen Milderungsgrund Gebrauch. Es lägen keine Erschwerungsgründe vor und aus spezialpräventiven Gründen erscheine keine langjährige Haft nötig, erläuterte der vorsitzende Richter. Der Verfahrenshelfer, der den 20-Jährigen vor Gericht vertrat, meldete gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Mädchen und Angeklagter begegneten einander bei U-Bahn-Station

Die 13-Jährige und der zu diesem Zeitpunkt 19-Jährige waren einander am 22. Oktober 2024 im Bereich einer U-Bahn-Station begegnet. Man kam miteinander ins Gespräch, rauchte eine Zigarette, und dann begleitete die 13-Jährige den jungen Syrer in dessen Wohnung. „Normalerweise geht man nicht mit fremden Männern mit“, schilderte die 13-Jährige als Zeugin einem Schöffensenat, die bei ihrer Befragung einen sehr selbstsicheren und selbstbewussten Eindruck machte. In dem Fall sei sie mitgegangen, „weil er heiß war“.

13-Jährige: „Wir wollten es beide“

In der Wohnung kam es zu einvernehmlichem, ungeschützten Sex. „Wir wollten es beide“, sagte die Schülerin unter Verweis auf ihre sexuellen Erfahrungen. Sie versicherte jedoch, dass sie dem Burschen von Anfang ihr wahres Alter verraten hätte: „Ihm war das nicht egal. Er war ein bisschen skeptisch.“ Trotzdem sei er ihr ins Schlafzimmer gefolgt.

Der Angeklagte behauptete demgegenüber, das Mädchen habe sich ihm gegenüber als 15 ausgegeben: „Sie hat nie gesagt, dass sie 13 Jahre alt ist.“ Hätte er ihr wahres Alter gekannt, „würde ich nie mit jemandem schlafen. 13-Jährige sind Kinder. 14 ist auch einfach zu jung.“ Erst mit 15 Jahre alten Mädchen könne er sich Sex vorstellen. Auf die Frage, warum er nicht verhütet hätte, erwiderte der junge Syrer, der seit zwei Jahren in Österreich lebt und derzeit einen Deutschkurs absolviert und seinen Angaben zufolge bestrebt ist, danach den Hauptschulabschluss nachzuholen: „Ich hatte zur Zeit kein Kondom.“

Schwangerschaft in einem Spital festgestellt

Am 2. Dezember wurde bei einer gynäkologischen Untersuchung in einem Spital die Schwangerschaft der 13-Jährigen festgestellt. Da die werdende Mutter unmündig war, wurde Anzeige erstattet und in weiterer Folge der Syrer ausgeforscht. Sex mit Personen, die noch keine 14 Jahre alt sind, ist grundsätzlich verboten. Das gilt selbst für Jugendliche, wenn der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.

„Das Kind ist zu 100 Prozent von ihm“, versicherte die 13-Jährige in ihrer Zeugeneinvernahme. Sie werde das Kind behalten, kündigte sie an. Sie betonte, sie wolle dem Angeklagten „nichts Böses. Das wär mir sehr wichtig, dass er für den Kleinen da sein soll.“

Als Zeugin befragt wurde auch die Mutter der 13-Jährigen. Die 34-Jährige berichtete dem Gericht, ihre Tochter habe ihr am Tag nach dem Sex mit dem Angeklagten davon berichtet. Ihre Tochter sei am Abend nicht von der Schule heimgekommen und habe ihr am folgenden Morgen „erzählt, was war. Es war ein Schock.“ Ihre Tochter – das Mädchen wird erst im Juli 14 – sei nun in der 27. Schwangerschaftswoche. Eine Schwangerschaftsunterbrechung sei „mein Wunsch gewesen“, gab die Zeugin zu Protokoll, „aber meine Tochter hat sich anders entschieden.“

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