Sein eigener Vorgesetzter, der Leiter einer chirurgischen Abteilung im Wiener AKH, lieferte einen Oberarzt an Messer – und zeigte ihn u.a. wegen Mordverdachts an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen “grob fahrlässiger Tötung”.
Wien. Die Vorgeschichte zu der mittlerweile justizanhängigen Causa, die sich am 13. November des Vorjahres im AKH abspielte: Der beschuldigte Oberarzt soll einer 88-jährigen Krebspatientin ohne hinreichenden Grund zweimal das Opioid Vendal verabreicht haben – obwohl die Frau angab, schmerzfrei zu sein. Sie litt aber an Atemnot und eingeschränkter Nierenfunktion.
Die Verabreichung des starken Schmerzmittels Vendal ist bei älteren Patienten mit Nierenfunktionsstörungen (lebens-)gefährlich, das Medikament muss daher entsprechend niedrig dosiert werden. Bei zu hoher Dosierung – der Oberarzt soll sogar die sechsfache Dosis gegeben haben – unterdrückt es die Atmung und kann schließlich zum Tod führen.
Das Pflegepersonal hatte daher große Bedenken und wandte sich an den Vorgesetzten des Oberarztes. Der honorige Leiter der Abteilung untersagte laut einer von seinem Anwalt Florian Höllwarth eingebrachten Sachverhaltsdarstellung die Verabreichung von Vendal. Doch der untergebene Mediziner zog ungeachtet dessen seine umstrittene Behandlung fort. Und legte um 16.40 Uhr die Infusion selbst: “Ihr könnt mich dabei gerne fotografieren”, soll er das Personal aufgestachelt und angeherrscht haben.
Chirurg von Patienten in “Innendienst” abgezogen
Kurz vor Mitternacht war die 88-Jährige tot. Der Vorgesetzte des Oberarztes verständigte daraufhin Rektorat und Staatsanwaltschaft. “Er ist seiner Verpflichtung nachgekommen”, meint sein Rechtsanwalt Florian Höllwarth. “Unsere Sachverhaltsdarstellung lautete auf Mordverdacht und grob fahrlässige Tötung.” Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen Zweiterem.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der Chirurg laut MedUni Wien “bis auf Weiteres von allen klinischen Aufgaben mit unmittelbarem Patientenkontakt entbunden und ist derzeit ausschließlich mit Aufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung betraut.”