17.100 Euro. So hoch ist die Entschädigung, die ein Initiator für ein erfolgreiches (über 100.000 Unterschriften) Volksbegehren erhält. Zieht man die Gebühren ab, bleibt ein “Gewinn” von 13.700 Euro. Seit 2018 lassen sich die Begehren zudem bequem online unterzeichnen. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Volksbegehren von durchschnittlich rund einem auf satte 14 pro Jahr.
Da viele Volksbegehren oftmals von denselben Initiatoren gestartet werden, wird allerdings teils ein Geschäftsmodell dahinter vermutet.
Der Leiter des Meldeamts in St. Andrä-Wördern (Tulln), Manuel Plöchl, möchte dem nun einen Riegel vorschieben. Er fordert, dass künftig nur mehr die Gebühren ersetzt werden, man aber keinen Gewinn mehr machen kann. Das Volksbegehren “Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!” kann im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
Geld wird bei Erfolg gespendet
Übrigens: Sollte das Volksbegehren 100.000 Unterschriften erhalten, spendet Plöchl einen beträchtlichen Teil der Entschädigung dem Verein “e.motion Lichtblickhof Kinderhospiz mit Tieren”.
Im Regierungsprogramm ist keine Reform der Volksbegehren vorgesehen. Gespräche dazu sollen aber weiterlaufen.