Seit 2023 müssen die Vermieter den Makler zur Gänze bezahlen – das könnte sich jetzt wieder ändern. In den nächsten Tagen entscheidet der Verfassungsgerichtshof darüber.
Das Besteller-Prinzip bei der Maklergebühr steht am Prüfstand. Der VfGH setzt sich in seiner demnächst startenden Session mit jenem seit 2023 geltenden Gesetzespassus auseinander, der vorschreibt, dass jener die Provision zu bezahlen hat, der den Makler beauftragt. Dagegen wendet sich ein Immobilienbesitzer mit dem Argument, dass die Tätigkeit beiden Seiten zu Gute komme. Daher sei die Regelung unsachlich und unverhältnismäßig.
Vermieter: “Makler ist auch für den Mieter nützlich”
Auch wenn meist der Vermieter den Makler beauftrage, schmälere dies nicht die Nützlichkeit für den Mieter. Die Bestimmung könne auch nicht mit sozialpolitischen Überlegungen gerechtfertigt werden, weil Luxus- und Zweitwohnungen ebenfalls vom Besteller-Prinzip erfasst seien. Insgesamt sieht der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsrecht.
Auch Asyl-Themen auf Prüfstand
Asylthemen nehmen wieder einmal einen großen Teil der Beratungen der Höchstrichter ein. Rund 100 Fälle sind diesmal anhängig. Dabei geht es unter anderem um Beschwerden von Asylwerbern aus Afghanistan und Syrien.
Sie bekämpfen ihre Abschiebung nach Griechenland, das an sich für ihre Anträge zuständig ist, mit dem Argument, dass die Grundbedürfnisse von Asylwerbern und Schutzberechtigten in dem Mittelmeer-Land nach wie vor nicht ausreichend gedeckt seien. Die Abschiebung würde sie daher der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung aussetzen.