Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) vertritt Bundespräsident Alexander Van der Bellen.
Wien. Seit Jahresbeginn kämpft Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit Bandscheibenproblemen. Zuletzt verschlechterten sich die Beschwerden. Nun soll eine Operation Abhilfe schaffen. In den nächsten Tagen wird sich Van der Bellen einem Routine-Eingriff unterziehen, hieß es aus der Präsidentschaftskanzlei. Vorerst übernimmt Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) übergangsweise seine Funktionen.
20 Tage: „Dauert die Verhinderung jedoch länger als 20 Tage (…) so üben der Präsident, der zweite Präsident und der dritte Präsident des Nationalrates als Kollegium die Funktionen des Bundespräsidenten aus“, heißt es in der Verfassung. Ab dem 21. Tag würden also Walter Rosenkranz (FPÖ), Peter Haubner (ÖVP) und Doris Bures (SPÖ) die Funktionen ausüben. Entschieden wird dann mit Stimmenmehrheit. “Ist einer oder sind zwei der Präsidenten des Nationalrates verhindert”, wodurch Stimmengleichheit herrschen könnte, “so gibt die Stimme des ranghöheren Präsidenten den Ausschlag.”
Das Nationalratspräsidium übernimmt auch, falls die Stelle des Bundespräsidenten „dauernd erledigt ist“. Zuletzt etwa bei Bundespräsident Thomas Klestil, der zwei Tage vor der Amtsübergabe an Heinz Fischer verstarb. Damals übernahmen die drei Nationalratspräsidenten Andreas Khol (ÖVP), Thomas Prinzhorn (FPÖ) und Barbara Prammer (SPÖ) die Funktion des Staatsoberhauptes.
Kurios: Nehammer könnte als VdB-Vertretung auch eine Angelobung durchführen. Die Ernennung der Minister und des Kanzlers müssen allerdings vom neubestellten Bundeskanzler gegengezeichnet werden. Sollte Nehammer also Kanzler bleiben und neue Minister angeloben, also die Regierung „Nehammer II“, müsste er einmal als Bundespräsident und einmal als Kanzler unterschreiben, wie auch Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber oe24 bestätigt. Das Szenario ist aber mehr als unwahrscheinlich…