In einem Monat muss Grasser ins Gefängnis. Wie es dort und dann für den Ex-Finanzminister weiter geht.
Karl-Heinz Grasser – das ist nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom Dienstag fix – muss in einem Monat seine Haft tatsächlich antreten.
Gefängnis in Wien oder Tirol
Wo konkret der einst populärste Finanzminister – zunächst der FPÖ, dann der ÖVP – hält die Justiz geheim. Möglich seien Haftanstalten in Wien oder Tirol – dort lebten Grasser und seine Frau Fiona Swarovski sowie deren Kinder die vergangenen Jahre – heißt es.
In einem Monat muss Grasser Haft antreten
Vier Jahre – statt acht Jahren – hat der OGH Grasser bekanntlich im glamourösesten Korruptionsfall der Republik verpasst. Das heißt eben – alle Haftstrafen über drei Jahren sind zum Teil unbedingt – dass auch sein Anrufen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte keine aufschiebende Wirkung mehr hat.
In 12 Monaten ist Fußfessel möglich
Grasser muss die ersten Monaten jedenfalls in Haft verbringen. Danach entscheidet entweder das zuständige Landesgericht oder die Justizhaftanstalt über eine mögliche Reduktion der Haftstrafe: Diese könne entweder halbiert werden oder zu einem Drittel erlassen werden, erklärt etwa einer der Anwälte im Fall Grasser-Buwog, Oliver Scherbaum.
Grasser und seine Anwälte hoffen freilich, dass es auf Halbierung hinauslaufe.
Nach paar Wochen Freigänge möglich
Dann hätte – nach derzeitigem Rechtsstand – der einstige Sunnyboy nach einem Jahr das Recht eine Fußfessel zu beantragen in Hausarrest entlassen zu werden.
Bereits davor könnte er – er muss allerdings ein Arbeitsverhältnis nachweisen – mehrstündige tägliche Freigänge erhalten, um eben einem Job nachzugehen.
Aber vielleicht erhält Grasser sogar früher die Möglichkeit einer Fußfessel, denn noch die schwarz-grüne Regierung hatte beschlossen, dass künftig nicht erst bei verbleibenden 12 Monaten, sondern bereits ab 24 Monaten eine Fußfessel beantragt werden könnte. Je nachdem wann diese Reform tatsächlich in Kraft tritt, könnten Grasser Anwälte dann rascher handeln.