Die FPÖ NÖ ließ die vierwöchige Frist (bis 6. März) zur Urteilsveröffentlichung verstreichen.
Die Fake-Wirtshausbriefe kommen der “Tagespresse” weniger teuer als gedacht. Im Februar hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) geurteilt, dass es sich bei den vom satirischen Onlinemedium im Namen der FPÖ NÖ versendeten Briefen um eine “bewusste Täuschung” gehandelt habe und eine “irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung” vorlag.
Der “Tagespresse” drohten durch das Urteil Kosten in Höhe von über 100.000 Euro. Der größte Brocken davon – über 60.000 Euro – ist auf Urteilsveröffentlichungen in den Printausgaben der “NÖN” und den “Bezirksblättern” zurückzuführen. Die Einschaltkosten hätte die “Tagespresse” der FPÖ NÖ ersetzen müssen. Doch die FPÖ NÖ ließ die vierwöchige Frist (bis 6. März) zur Urteilsveröffentlichung verstreichen.
Allfällige Forderungen sind nicht mehr exekutierbar
“Damit ‘schenkt’ sie uns 62.757 Euro”, teilte “Tagespresse”-Chef Fritz Jergitsch der APA mit. Denn allfällige Forderungen im Zusammenhang mit einer Urteilsveröffentlichung seien somit nicht mehr exekutierbar. Bei “NÖN” und “Bezirksblättern” würden bisher keine Buchungen der FPÖ vorliegen. Die FPÖ NÖ reagierte bisher nicht auf APA-Anfrage.
Auslöser für den Rechtsstreit waren im April 2023 im Namen und mit Logo der FPÖ versandte Briefe an 500 niederösterreichische Wirtshäuser. Diese Schreiben nahmen die von den Freiheitlichen forcierte “Wirtshausprämie” aufs Korn. Die Rede war darin von einer neu geschaffenen “Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur”. Als Kriterium zur Beurteilung, ob der Betrieb für die Wirtshausprämie geeignet sei, wurde neben einer “Panierquote” u.a. eine “rot-weiß-rote Kinderkarte” angeregt, die etwa ein “Andreas-Hofer-Schnitzel” oder ein “Gabalier-Fleischlaberl” aufweisen könne.