Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) legt eine erste Bilanz der von ihm eingeführten Arbeitspflicht für Asylwerber vor.
Seit Juni 2024 besteht für Asylwerber die Pflicht, sich für gemeinnützige Tätigkeiten bereitzuhalten – ansonsten droht eine Kürzung des Taschengeldes, das derzeit max. 40 Euro im Monat beträgt. Innenminister Karner zog ab Donnerstag eine positive Bilanz: “Durch die Arbeitspflicht, die Umsetzung einer Sachleistungskarte und der seit Juni ebenfalls verpflichteten Werte-Schulung für Asylwerber setzen wir ein klares Zeichen für ein strenges und damit auch gerechtes System, hart aber fair! Wer Schutz und Unterstützung bekommt, soll unserem Land auch etwas zurückgeben. Zudem müssen aber auch die Grundregeln unseres demokratischen Zusammenlebens geachtet und respektiert werden.“
Und das sind die Fakten laut Innenministerium:
- Bisher seien rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet worden.
- Diese Stunden wurden von 2.650 Menschen geleistet.
- Mehr als 72 Prozent der Asylwerber seien der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nachgekommen.
- Jenen 28 Prozent, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, wurde das Taschengeld gekürzt, so das Innenministerium.
- Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit umfasst 10 Stunden pro Monat (Menschen, die z. B. aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer nachweisbaren Erkrankung nicht arbeiten können, sind ausgenommen).
Drei Bundesländer preschen vor.
Vorarlberg habe die Arbeitspflicht für Asylwerber bereits umgesetzt, Oberösterreich stehe kurz vor der Umsetzung – und das Burgenland ist mit einer seit 24.12.2024 geltenden Gesetzesänderung dem Bund und diesen Bundesländern nachgezogen.
Das müssen die Asylwerber machen:
Gemeinnützige Tätigkeiten sind Aufgaben, die für Gebietskörperschaften oder nahestehende Körperschaften im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden (etwa Pflege von Grün- oder Parkanlagen oder Sportflächen im Eigentum der Gemeinde usw.).