Das Einfrieren des ORF-Beitrags bis 2029 ist ebenso wie die vom VfGH erwirkte Gremien-Reform beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits vom Verfassungsausschuss fixiert worden.
Bei der Neukonstruktion von Stiftungs- und Publikumsrat soll wie vom Höchstgericht gewünscht der Einfluss der Regierung zurückgedrängt werden.
Umbau der Gremien
Demnach bestellt die Bundesregierung künftig sechs (anstatt neun) Stiftungsräte, während der Publikumsrat neun (anstatt sechs) Mitglieder ins 35-köpfige oberste ORF-Gremium entsendet.
Außerdem muss die Regierung bei der Bestellung „ihrer“ Stiftungsräte künftig stärker auf einschlägige fachliche Qualifikationen und Ausbildungen sowie auf fachliche Ausgewogenheit im Stiftungsrat achten, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Die Interessentensuche ist laut Gesetz öffentlich auszuschreiben. Die übrigen Stiftungsratsmitglieder werden wie bisher von den Bundesländern (9), den Parlamentsparteien (6) und dem Zentralbetriebsrat (5) bestellt, wobei auch hier die Qualitätsanforderungen ein wenig nachgeschärft werden.
Der Publikumsrat wird auf 28 Mitglieder etwas verkleinert. 14 Mitglieder sollen von der Regierung (bisher 17 Personen vom Bundeskanzler bzw. Medienminister) bestimmt und weitere 14 Mitglieder (bisher 13) direkt von im Gesetz festgelegten Stellen – darunter diverse Kammern, Kirchen und Parteiakademien – bestellt werden.
Neue Führung unklar
Die Reform bricht auch neue Machtverhältnisse im obersten ORF-Gremium. Wer den Vorsitz übernimmt, war laut Medienminister Andreas Babler (SPÖ) bisher kein Thema. Die einzelnen Stiftungsräte sind mit Ausnahme weniger Personen in parteipolitischen „Freundeskreisen“ organisiert. Derzeit haben ÖVP-nahe Räte mit ihnen nahestehenden Unabhängigen eine Mehrheit im Gremium. Mit der Neukonstituierung verliert der türkise „Freundeskreis“ an Größe, während der SPÖ-nahe „Freundeskreis“ Zugewinne verzeichnen dürfte.