Angesichts der Regierungsbeteiligung der SPÖ unerwartet scharf sind die von der Koalition geplanten Maßnahmen im Bereich Asyl und Integration. So wird der Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend gestoppt. Wird er wieder zugelassen, können Ehepartner erst ab dem 21. Lebensjahr und nicht wie bisher ab 18 nachreisen. Wieder eingeführt werden soll ein Kopftuch-Verbot für Mädchen. Erschwernisse gibt es bei der Staatsbürgerschaft.
Die gemeinsame Asylpolitik der Union soll gemäß Regierungsprogramm so weiterentwickelt werden, dass die Zahl der Anträge in Österreich selbst auf null reduziert wird. Gegebenenfalls würde man bei steigenden Antragszahlen die EU-Notfallklausel auslösen, was de facto bedeuten würde, keine Ansuchen mehr zuzulassen. In Resettlement-Programmen würde man niemanden mehr aufnehmen, ehe nicht der Außengrenzenschutz funktioniert.
Rückkehrverfahrenszentren gegen Untertauchen
Etabliert werden sollen Rückkehrverfahrenszentren. In diesen sollen Personen untergebracht werden, deren Asylanträge abgelehnt wurden, um ein Untertauchen zu verhindern.
In der Grundversorgung soll das Modell einer Sachleistungskarte ausgebaut werden. Weiters sollen Leistungskontrollen verstärkt werden. Quartiergebern soll die Inflation automatisch abgegolten werden.
Antisemitismus-Erklärung
Eingeführt wird ein verpflichtetes Integrationsprogramm für Schutzberechtigte und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Dieses geht von einem Kompetenzscreening über Werte- bis zu Deutsch-Vermittlung. Werden Deutschkurse nicht bestanden, soll es Pönalen etwa in Form von Selbstbehalten geben. Alle Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten müssen eine Antisemitismus-Erklärung unterfertigen.
Kopftuchverbot
Für unmündige minderjährige Mädchen (bis zur Vollendung der 14. Lebensjahres) soll ein verfassungskonformes Kopftuchverbot erarbeitet werden.
Vor einer Einbürgerung muss künftig ein Staatsbürgerschaftskurs absolviert werden. Dazu werden höhere Deutschkenntnisse verlangt. Bei Personen aus dringend benötigten Berufen sollen die finanziellen Anforderungen gesenkt werden. Auch leichte Verwaltungsübertretungen sollen kein Hindernis mehr sein.
Förderung für Nikolo
Weiterer Punkt: Die österreichische Fest- und Feiertagskultur – etwa Nikolo und Erntedankfest – soll in Schulen und Kindergärten gefördert werden.