“Falter”-Chef Florian Klenk teilte ein Instagram-Video von FPÖ-Chef Herbert Kickl vom Neujahrstreffen auf seinem eigenen Instagram- und Facebook-Kanal. Dazu schrieb er den “Falter”-Werbeclaim “Wir holen dich da raus” und verlinkte auf ein Abonnement der Wiener Wochenzeitung.
Die FPÖ hat mich geklagt weil ich dieses Kickl-Video auf Instagram und Facebook geteilt und mit einer persönlcihen Botschaft versehen habe. Steitwert 47.000 Euro. Wir fechten das durch. Wenn ihr uns unterstützen wollt: abo.falter.at
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— Florian Klenk ???????????? (@klenkflorian.bsky.social) 11. März 2025 um 09:13
Jetzt klagte die FPÖ auf 47.500 Euro auf Unterlassung, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung. Der “Falter”-Chef soll gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Auf “Standard”-Anfrage erklärte Klenk, dass Reposten und Teilen übliche Funktionen von Social Media seien. Sollte also Reposten Urheberrechte verletzen, stelle das Social Media infrage, so die Argumentation. Klenk habe das Video lediglich “kommentiert” repostet.
Klenk: “Wir fechten das durch”
Auf Seiten der FPÖ argumentiert man damit, dass die FPÖ ausschließliche Inhaberin “der ihr zeitlich und räumlich unbeschränkt eingeräumten Verwertungsrechte an einem Filmwerk, das den Bundesparteiobmann der FPÖ, Herrn Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl, beim Betreten der Bühne im Rahmen des traditionellen Neujahrstreffens der FPÖ in der Pyramide Vösendorf am Samstag, den 18. Januar 2025, zeigt”.
Das Filmwerk sei im “Auftrag der FPÖ aufgenommen” worden, ihr habe der Urheber auch die Verwertungsrechte eingeräumt. “Der Urheber hat Motiv, Blickwinkel, Beleuchtung und Bildausschnitt des Filmwerks sorgfältig gewählt.”
Via Bluesky kündigte Klenk an: “Wir fechten das durch”