Neben der Beschlagnahmung drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen für Erzeuger oder Händler, die die Bestimmungen über das Inverkehrbringen missachten, warnt der Zoll.
Wien. Noch bevor zu Silvester die Korken und zum Leidwesen vor allem von Haustierhaltern auch die Feuerwerkskörper knallen, warnt der Zoll vor illegaler Pyrotechnik. Heuer sind bis 9. Dezember bei 33 Sicherstellungen 3.662 illegale Feuerwerkskörper aufgegriffen worden, hieß es in einer Aussendung des Finanzministeriums am Sonntag. Voriges Jahr waren – inklusive des Zeitraums kurz vor dem Jahreswechsel – insgesamt 4.189 Stück illegale Knaller konfisziert worden.
Was heuer besonders auffällt, ist laut Zoll-Angaben eine große Menge an Feuerwerkskörpern ohne jegliche Kennzeichnung – das heißt niemand weiß, wie (lebens-)gefährlich sie im Fall des Knalls wirklich sind. Aber auch die gekennzeichneten und für den privaten Verbrauch eigentlich verbotenen Kracher der Kategorien F4 und F3 wurden vielfach sichergestellt. Interimsfinanzminister Gunter Mayr erinnerte an Verletzte und sogar Todesfälle, die es zuletzt in Österreich wegen illegaler Pyrotechnik gab. “Verzichten Sie darauf und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen”, appellierte er.
Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen
Der Zoll führt regelmäßig mobile Schwerpunkteinsätze durch, um illegale Feuerwerkskörper aus dem Verkehr zu ziehen. Oft werden diese beispielsweise aus EU-Staaten wie Tschechien, aber auch aus Drittstaaten nach Österreich geschmuggelt. “Nach dem Pyrotechnikgesetz unterliegen der Besitz und die Einfuhr von Feuerwerkskörpern strengen Vorschriften”, warnte Zollamtschefin Heike Fetka-Blüthner in der Aussendung. “Insbesondere Produkte ohne Kennzeichnung oder aus unautorisierten Quellen stellen ein hohes Risiko für den Konsumenten dar und sind in Österreich verboten.”