Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Fall der zerstückelten Leiche, die ein Angler vor einem Jahr aus dem Marchfeldkanal fischte, eine Mordanklage beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht.  

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mitteilte, wird sich ein 39-jähriger Iraner vor Geschworenen verantworten müssen, weil er einen 45 Jahre alten Landsmann in dessen Wohnung in Wien-Hietzing erschlagen, zerstückelt und Teile der Leiche im Marchfeldkanal versenkt haben soll.

Zur Tötung soll es im vergangenen November gekommen sein, wobei laut Anklage ein finanzielles Motiv ausschlaggebend war. Der 45-Jährige – mit dem Angeklagten befreundet und geschäftlich verbunden – soll diesem 21.000 Euro geschuldet haben. Als der Gläubiger dafür keine Gegenleistung erhielt bzw. das Geld nicht zurückbekam, soll der 45-Jährige mit Konsequenzen gedroht haben.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besorgte sich der 39-Jährige darauf einen Latthammer und schlug damit dem älteren Mann bei einem Treffen in dessen Wohnung die Schädeldecke ein. Letzteres steht insofern als Todesursache fest, weil auch der abgetrennte Kopf des Getöteten gefunden wurde, nachdem am 13. Jänner zunächst ein Angler zwischen der Schwarzlackenau und Strebersdorf den abgetrennten linken Fuß aus dem Marchfeldkanal gefischt und sofort die Polizei alarmiert hatte.

Umfassendes Geständnis 

Die Familie des Opfers hatte den Mann am 15. November als vermisst gemeldet. Nach der Festnahme des Angeklagten hatten die Strafverfolgungsbehörden ein umfassendes Geständnis des 39-Jährigen vermeldet. Davon dürfte inzwischen keine Rede mehr sein. Zuletzt behauptete der Angeklagte, die “albanische Mafia” sei im Spiel gewesen und ein gewisser “Mike” habe die todesursächlichen strafbaren Handlungen ausgeführt. Er selbst sei nur beim Verbringen der Leichenteile dabei gewesen.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist beim 39-Jährigen Zurechnungsfähigkeit gegeben. Ein Schuldausschließungsgrund liegt somit nicht vor. Wann der Mordprozess stattfinden wird, steht noch nicht fest. Der Verteidiger des Angeklagten hat 14 Tage Zeit, die Anklageschrift zu beeinspruchen. Mit einem allfälligen Einspruch müsste sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen.

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