Neuer Tatbestand für den Abschuss nach Rissen von Nutztieren wird geschaffen.

Die seit 2023 in Niederösterreich geltende Wolfsverordnung wird verschärft. Geschaffen wird ein neuer Tatbestand für den Abschuss infolge von Nutztierrissen. “Wir warten nicht mehr auf den zweiten Riss”, sagte Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) vor Journalisten in St. Pölten. Vorgesehen sind beim Thema Abschuss auch weitere Adaptierungen. Die Änderungen werden am Dienstag seitens der Landesregierung behandelt und sollen laut Pernkopf nächste Woche rechtswirksam werden.

In Kraft ist die sogenannte neue Wolfsverordnung in Niederösterreich seit April 2023. Eine vorherige behördliche Anordnung für Vergrämungen oder Abschüsse wird seitdem nicht mehr benötigt. Festgelegt wurden vielmehr Verhaltensweisen des Raubtieres, die entsprechende Konsequenzen zur Folge haben können. Bei Vergrämungen durch Jäger in Form von Warn- oder Schreckschüssen ist das “unerwünschtes Verhalten”, bei Abschüssen “problematisches Verhalten” des Wolfes. Jede Maßnahme ist der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Die bisherigen Kriterien für sogenannte Entnahmen seien vier Mal vorgelegen, wurde vor Journalisten betont. Abschüsse gab es in Niederösterreich aber noch keine.

Auch vor dem Hintergrund steigender Risszahlen bei Nutztieren – hier ging die Entwicklung von 15 im Jahr 2022 bis hin zu 44 heuer – werden nun bei der Wolfsverordnung Adaptierungen vorgenommen. Neu ist ein spezieller Tatbestand zum Schutz von Nutztieren. Wenn binnen zwei Wochen nach einem Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren eine Gefahr oder eine unmittelbare Bedrohung für das Leben von weiteren Exemplaren besteht, ist schon bei Wiederauftauchen des Wolfes ein Abschuss möglich.

Während der Aktivitätszeit des Menschen 

Zur Tötung führen konnte bereits bisher, wenn sich ein Wolf öfter als zweimal binnen einer Woche “während der Aktivitätszeit des Menschen”, also von 6.00 bis 22.00 Uhr, in einer Siedlung oder bei bewohnten Gebäuden aufhielt. Als zeitliches Kriterium gilt nun zweimaliger Aufenthalt binnen zwei Wochen. Örtlich gesehen treten sämtliche bewohnten Gebäude sowie Gehöfte und Stallungen zu den bestehenden Regelungen hinzu.

Anders als bisher können Wölfe auf Grundlage der Adaptierung bei entsprechendem Verhalten nicht nur im Jagdrevier, in der die Aktion gesetzt wurde, legal getötet werden. Hier erfolgt eine Ausweitung auf angrenzende Reviere.

“Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, aber er bedroht andere Tiere. Und vor allem, er bedroht das Sicherheitsgefühl der Menschen”, betonte Pernkopf. In Österreich gebe es aktuell 104 Wölfe mit DNA-Nachweis und sieben Rudel, in Niederösterreich seien es in etwa 30 Tiere und vier Rudel, skizzierte der Landesvize. In Sachen Prävention sei die Förderung für Zäune von 50 auf 80 Prozent angehoben worden. “Bis jetzt haben über 100 Betriebe von dieser Maßnahme Gebrauch gemacht.”

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