2022 war für zahlreiche Menschen ein finanziell herausforderndes Jahr, die Inflationsrate lag durchschnittlich bei 8,6 Prozent, im Oktober erreichte sie sogar einen Spitzenwert von 11 Prozent.
Arbeitnehmerveranlagung
Für etwas Entlastung sorgt nun die Arbeitnehmerveranlagung, über die man sich zu viel bezahlte Steuer zurückholen kann.
Beruflich bedingte Ausgaben, also jene, die ein Angestellter oder Selbstständiger hat, die in einem direkten beruflichen Zusammenhang stehen, können mittels Belege nachgewiesen und als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Berufsgruppen-Pauschale
Ein Instrument, das dabei laut Nina Putz, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin bei der Tpa-Group, noch immer zu wenige Menschen nutzen, ist die sogenannte Berufsgruppen-Pauschale.
Künstler, Fernsehschaffende, Journalisten, Heimarbeiter, Förster oder Gemeindevertreter können von ihr Gebrauch machen. „Dabei muss man keinen Nachweis über die tatsächlichen Rechnungen bringen, sondern es gibt einen Pauschalbetrag, den man absetzen kann“, erklärt Putz.
„Je nach Berufsgruppe können fünf bis 20 Prozent der Bruttobezüge geltend gemacht werden.“
Um die Berufsgruppen-Pauschale in der Arbeitnehmerveranlagung zu beanspruchen, benötigt man, so die Steuerexpertin, eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass man der angegebenen Berufsgruppe auch tatsächlich unterliegt.
Sollte das Finanzamt diese anfordern, muss man sie also übermitteln.
Putz rät, zusätzlich zur Berufsgruppen-Pauschale auch die Homeoffice-Pauschale geltend zu machen, nämlich mit maximal drei Euro pro Tag für maximal 100 Tage.
Höhere Kosten
Höhere Kosten, die beispielsweise durch die Anschaffung eines Laptops oder ergonomischen Stuhls anfallen, kann man anstelle der Pauschale bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Belege aufheben
Putz: „Wichtig ist dabei nur, dass man die Belege, also die Rechnungen, noch hat.“
Beim Steuerausgleich über FinanzOnline warnt Putz vor automatischen Berechnungen mittels elektronischer Assistenz: „Das sollte man immer hinterfragen und kontrollieren. Wer Hilfe benötigt, findet neben der Steuerberatung auch bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft eine gute Anlaufstelle.“