In der Kärntner Landesregierung haben am Donnerstag die überparteilichen Gesprächsrunden nach der Windkraft-Volksbefragung begonnen.
Der Verfassungsdienst erklärte dazu, dass ein Totalverbot von Windkraftanlagen rechtlich nicht zulässig sei. Die FPÖ erklärte hingegen, das Ergebnis – 51,55 Prozent für ein Verbot bei weniger als 35 Prozent Beteiligung – sei eindeutig: “Wir lassen uns den Volksentscheid nicht umdeuten.”
Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) hielt zu Beginn fest, die Diskussion müsse “standortpolitisch und energiepolitisch” erfolgen und das Thema dürfe “nicht parteipolitisch” betrachtet werden. Laut Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) sollte die Volksbefragung ein “Stimmungsbild” ergeben: “Das hat ergeben, dass wir zwei annähernd gleich große Seiten haben.” Gemeinsam wolle man eine Lösung finden, “die auch rechtlich hält”, weshalb auch der Verfassungsdienst eingebunden wird: “Es wird jedenfalls eine Kompromissbereitschaft geben müssen.”
Keine Kompromissbereitschaft
Keine Bereitschaft dazu ließ Josef Ofner (FPÖ) spüren, dessen Partei die Volksbefragung verlangt hatte: “Wir sprechen hier nicht von einem knappen Ergebnis.” In den sieben Gemeinden, die für den Windkraftausbau vorgesehen sind, sei allesamt das Votum für ein Verbot getroffen worden: “Von unserer Seite gibt es daran nichts zu rütteln. Wenn sich die Bevölkerung dafür ausspricht, ist das zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt nun an der Landesregierung, das zur Kenntnis zu nehmen oder nicht – für uns gibt es aber keinen Kompromiss.” Seiner Meinung nach sollte “kein weiteres Projekt zur Einreichung kommen. Es soll einen Projektstopp geben. Das ist für uns ganz klar”.
Kein Totalverbot möglich
Albert Kreiner, der Koordinator der Gespräche, erklärte, dass man die Sache nicht nur schwarz-weiß sehen dürfe, sondern die Diskussion zu versachlichen habe. Eine Volksbefragung sei zur Erforschung der Meinung der Bevölkerung gedacht – nun gehe es darum, Spielräume auszuloten und den Menschen “die Sorgen zu nehmen”.
Nach dem Gespräch informierte der Verfassungsdienst über rechtliche Fragestellungen. Auf die Frage, ob ein Totalverbot von Windkraftanlagen in Kärnten rechtlich zulässig oder gesetzlich umsetzbar sei, gab es ein klares Nein: “Ein landesweites Totalverbot ist ohne Ausnahmen bzw. ohne Interessenabwägung nicht umsetzbar.” Ein Bundesland kann zudem keine Totalverbote erlassen, “die den Zielen des Bundes zuwiderlaufen”. Auch dürfe ein Windkraftverbot nicht in die Landesverfassung aufgenommen werden: “Wie ein einfachgesetzliches Verbot darf auch ein landesverfassungsrechtliches Verbot EU-Recht und bundesstaatlichen Vorgaben nicht widersprechen.”
Auch keine Windräder in Nationalparks
Kärnten sei weiters verpflichtet, Windkraftzonen, so genannte “Beschleunigungsgebiete” für Erneuerbare Energieanlagen, auszuweisen, “denn in Österreich liegt die Kompetenz für die Raumordnung bei den Ländern”. Wenn Kärnten dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, “folgt ein Vertragsverletzungsverfahren. Es geht in der Folge die Zuständigkeit zur Erlassung der Maßnahme auf den Bund über – es kommt zu einem Durchgriffsrecht des Bundes”, so der Verfassungsdienst. Das Land hätte dann kein Mitspracherecht bei der Festlegung der Zonen.
Auf die Frage, ob in Genehmigungsverfahren für Windräder “auf die Bremse gestiegen werden” könne, hieß es, dass das dem Vertrauensgrundsatz widersprechen würde: “Eine Behörde ist verpflichtet, ein Verfahren unverzögert durchzuführen.” Es sei auch nicht möglich, einen Antrag nicht entgegenzunehmen. Und eine Antwort gab es auch auf die Frage, ob Windräder etwa in Nationalparks gebaut werden dürften: Das Schutzniveau der Umwelt, der Flora und Fauna und der Landschaft in Schutzgebieten wie dem angefragten National- und Biosphärenparks sei “bereits derart hoch, dass eine Bewilligung von Windparks dort faktisch ausgeschlossen ist”.
Fortsetzung kommende Woche
Eine Diskussion war in der Gesprächsrunde darüber entbrannt, wieso man die Fragestellung für die Volksbefragung überhaupt zugelassen habe. Diese lautete: “Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?” Wie Landesrat Schuschnig ausführte, habe die Landesregierung grundsätzlich die Durchführung einer Volksbefragung anzuordnen, “wenn die Grundsätze eingehalten werden. Das heißt nicht, dass das Ergebnis zwingend umsetzbar sein muss”. Laut Verfassungsdienst habe man die Initiatoren der Volksbefragung auf die rechtliche Problematik der Fragestellung hingewiesen. Die Gespräche sollen kommende Woche fortgesetzt werden.