Ihr Freund hielt den Drogendealer fest, während das Mädchen vier Mal zustach – die beiden 17-Jährigen bestreiten Tötungsabsicht. Das Urteil könnte für jeden bis zu 15 Jahre Haft bringen.

Stmk. Zwei Jugendliche mussten sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordversuchs verantworten: Ein 17-Jähriger und seine gleichaltrige Freundin sollen sich im September des Vorjahres in Graz nach einem missglückten Drogenhandel an ihrem Dealer gerächt haben. Der junge Mann, damals noch 16, hielt das Opfer fest, während das Mädchen vier Mal mit einem Messer zustach. Das Opfer überlebte nur dank einer Not-OP.

Der Bursche aus Graz-Umgebung war am 8. September bei einem Drogendeal nahe dem Grazer Bahnhof über den Tisch gezogen worden. Der Suchtmittelhändler hatte bei der Übergabe das Geld genommen, aber in der übergebenen Dose waren nicht die vereinbarten Tabletten mit Benzodiazepinen – kurz „Benzos“. Verärgert kontaktierte er seine Freundin aus Leoben. Die kam noch am selben Tag zu ihm nach Graz – und gemeinsam sollen sie dann laut der Anklage einen Racheplan geschmiedet haben.

Linker Lungenflügel kollabierte

Sie vereinbarten ein neuerliches Treffe. Dabei kam es dann zu den Messerstichen. „Die Angeklagte hat das Opfer versucht zu töten“, lautete der Vorwurf der Staatsanwältin. Von den vier Stichen in den Rücken durchtrennte einer das Rippenfell, wodurch der linke Lungenflügel kollabierte. „Nur durch Glück ist es beim Mordversuch geblieben“, so die Anklägerin. Die intensivmedizinische Betreuung und die Notoperation hätten „Schlimmeres verhindert“.

Ganz anders sahen das allerdings die beiden Angeklagten und deren Verteidiger. Beide Jugendlichen gestanden zwar, dass es bei dem Treffen zu einer Rangelei gekommen ist und dann das Mädchen zugestochen hat, während der Bursche das Opfer im „Schwitzkasten“ hatte. Eine Tötungsabsicht habe es aber nie gegeben. „Ich wollte ihn dazu bringen, dass er mir mein Geld wieder zurückgibt“, sagte der Beschuldigte. Seine damalige Freundin meinte ebenfalls: „Wir wollten ihn zur Rede stellen. Von Rache kann keine Rede sein.“ Sie sei überrascht gewesen, als es zwischen ihrem Freund und dem Dealer zu einer Rangelei kam. Sie habe Panik bekommen, weil sie dachte, dass der andere die Oberhand über ihren Freund hatte. Darum habe sie zugestochen.

Da die 17-Jährige das Messer hatte, gilt sie vor Gericht als die mutmaßliche Haupttäterin, ihr Freund als Beitragstäter. Die Verteidigerin der jungen Frau sagte: „Ich habe ein verunsichertes Mädchen kennengelernt. Das ist keine kaltblütige Mörderin.“ Vorsatz sei keinesfalls vorhanden gewesen.

Am Nachmittag war die Befragung des Opfers sowie einiger Zeugen geplant. Ein Urteil mit möglicherweise langjährigen Haftstrafen sollte am selben Abend fallen.

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