Im November bzw. Dezember wird hierzulande das Weihnachtsgeld ausbezahlt, überdies gibt es auch etliche Zuschüsse und Boni, die vor allem einkommensschwachen Haushalten über die Runden helfen sollen. 

Millionen  Pensionisten und Arbeitnehmer in Österreich bekommen dieser Tage ihr Weihnachtsgeld für 2024 ausgezahlt. Dieses kann aufgrund erhöhter Freigrenzen sogar höher ausfallen als im Jahr zuvor. Für einkommensschwache Haushalte wird es überdies auch heuer wieder Weihnachtszuschüsse und -boni geben, um finanzielle Belastungen zumindest teilweise aufzufangen. Neben diesen Zuschüssen gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen wie Wohn- und Heizkostenzuschüsse, Pendlerboni und Einmalzahlungen für die Kinderbetreuung. Die Höhe der Auszahlungen variiert je nach Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder.  

So bietet das Land Salzburg eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro an, die einmal ausbezahlt wird. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz im Bundesland und ein maximales Einkommen von 926 Euro pro Monat für Ein-Personen-Haushalte bzw. 1.392 Euro für Mehr-Personen-Haushalte. Anträge sind bis 15. Dezember 2024 möglich. In der Stadt Hallein erhalten einkommensschwache Familien pro Kind sogar Gutscheine im Wert von 100 Euro. Dieser Betrag wurde im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Der Zuschuss gilt für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Anträge können bis 24. Dezember gestellt werden.

In Oberösterreich können Einwohner der Stadt Wels bis 30. November einen Weihnachtszuschuss von bis zu 150 Euro beantragen, plus 75 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Anspruch haben Pensionisten, Berufstätige (außer Lehrlinge), Bezieher von Sozialleistungen und Unterhaltszahlungen sowie Personen, die Kinderbetreuungsgeld oder Leistungen vom AMS beziehen. Die Einkommensgrenzen betragen hier 1.232,49 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 1.935,99 Euro für Mehr-Personen-Haushalte. 

So wird das Weihnachtsgeld berechnet 

Normalerweise wird das Weihnachtsgeld in Österreich im November oder Dezember ausgezahlt und wird gemeinsam mit dem regulären Gehalt überwiesen. Die Berechnung des Weihnachtsgeldes erfolgt nach einer anderen Formel als das normale Monatsgehalt. Während der Sozialversicherungsbeitrag für Sonderzahlungen um 1 Prozent geringer ausfällt, wird die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld anhand des Jahressechstels berechnet. Liegt die Höhe über dem Freibetrag von 620 Euro, wird es in drei Steuerstufen von 6, 27 oder 35,75 Prozent besteuert. 

Bereits seit November 2024 profitieren viele Arbeitnehmer von höheren Gehältern aufgrund der Kollektivvertragsverhandlungen. Das betrifft vor allem die rund 425.000 Beschäftigten in der Hotellerie und Gastronomie, die eine Lohnerhöhung von 2 Prozent erhalten, sowie Mitarbeiter in der Metallindustrie mit einer Steigerung von 4,8 Prozent. Diese Gehaltserhöhungen wirken sich auch positiv auf das Weihnachtsgeld aus, das damit ebenfalls höher ausfällt. Ab 2025 wird die Lohnsteuer dann weiter reformiert, was zu einer zusätzlichen Anhebung des Netto-Gehalts führt.

Exit mobile version