Das für Tierschutz verantwortliche Sozial- und Gesundheitsministerium verschärft die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe.

In vier Betrieben in Ober- und Niederösterreich wurden bereits Fälle festgestellt. Auch die Zahl der Fälle bei Wildvögeln wächst. Um die Ausbreitung einzudämmen, wird nun ganz Österreich zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt. Für Geflügelhalter gelten strengere Sicherheitsmaßnahmen: Unter anderem ist die Fütterung von Tieren im Freien nicht mehr gestattet. Zudem muss der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln durch technische Vorrichtungen verhindert werden. 25 Bezirke in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und im Burgenland werden zudem als Gebiete mit einem stark erhöhten Risiko eingestuft. Hier gilt für Betriebe mit mehr als 50 Tieren Stallpflicht. Die Vogelgesundheitsverordnung wurde heute veröffentlicht und tritt um Mitternacht in Kraft. 

In den vergangenen Wochen wurde die Vogelgrippe in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch vier Geflügelbetriebe in Ober- und Niederösterreich mit rund 200.000 Tieren sind bereits betroffen. Um diese Betriebe wurde eine Sperrzone errichtet: Geflügelhaltungen in diesen Regionen werden von Amtstierärzte kontrolliert. Geflügel und deren Erzeugnisse dürfen nur unter Auflagen aus der Sperrzone gebracht werden.

Bezirke mit stark erhöhtem Risiko

Burgenland:

  • Güssing
  • Jennersdorf
  • Mattersburg,
  • Oberpullendorf
  • Oberwart

Niederösterreich:

  • Waidhofen an der Ybbs (Stadt)
  • Amstetten
  • Melk
  • Scheibbs

Oberösterreich:

  • Braunau am
  • Inn
  • Grieskirchen
  • Linz-Land
  • Perg
  • Ried im Innkreis
  • Schärding
  • Wels-Land

Salzburg:

Salzburg Stadt sowie folgende Gemeinden in Salzburg Umgebung:

  • Anif
  • Anthering
  • Bergheim
  • Berndorf bei Salzburg
  • Bürmoos
  • Dorfbeuern
  • Elixhausen
  • Elsbethen
  • Fuschl am See
  • Göming
  • Henndorf am Wallersee
  • Hof bei Salzburg
  • Köstendorf
  • Lamprechtshausen
  • Mattsee
  • Neumarkt am Wallersee
  • Nußdorf am Haunsberg
  • Oberndorf bei Salzburg
  • Obertrum am See
  • Sankt Georgen bei Salzburg
  • Sankt Gilgen
  • Schleedorf
  • Seeham
  • Straßwalchen
  • Strobl
  • Thalgau
  • Wals-Siezenheim
  • Seekirchen am Wallersee

Steiermark:

  • Deutschlandsberg
  • Leibnitz
  • Hartberg-Fürstenfeld
  • Südoststeiermark

Kärnten:

  • Klagenfurt-Land
  • Völkermarkt
  • Wolfsberg 

Strengere Sicherheitsmaßnahmen für ganz Österreich

Aufgrund der aktuellen Situation stuft das Gesundheitsministerium ganz Österreich als Gebiet mit einem erhöhten Risiko ein. Damit gelten für Geflügelhalter ab Mitternacht strengere Sicherheitsmaßnahmen: Sie müssen den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln bestmöglich durch Vorrichtungen (Netze und Dächer) verhindern. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf zudem nur mehr im Stall oder in einem Unterstand erfolgen. Es darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.

Alle Halter von Geflügel werden zudem aufgefordert, besonders auf die Biosicherheit zu achten. Dazu zählen etwa eine eigene Stallkleidung, Händehygiene und Maßnahmen zur Bekämpfung von Nagetieren in den Haltungen.

Für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne und Enten sowie Greifvögel besteht eine Meldepflicht. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Amtstierärzte müssen informiert werden. Sie veranlassen dann die Bergung und Untersuchung der toten Tiere. Passanten sollen die Tiere nicht berühren und am Fundort belassen. 

Stallpflicht in 25 Bezirken

Ein stark erhöhtes Risiko gilt ab Mitternacht in insgesamt 25 Bezirken in sechs Bundesländern. In diesen Regionen gilt zusätzlich bis auf weiteres eine generelle Stallpflicht für Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren. Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern eine Trennung von Enten und Gänsen sichergestellt und ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sind.

Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Alle Betriebe werden von Amtstierärzte untersucht.

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