Der Kärntner kassierte vom Landesgericht sechs Monate bedingt und eine Geldstrafe. 

Ob er es wegen des Geldes machte oder ob er doch zu gutmütig war, bleibt weiterhin offen. Der 45-Jährige wurde vom Landesgericht Klagenfurt zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. 

Gleich zu Beginn der Verhandlung zählte die Staatsanwältin Doris Kügler unzählige Gelegenheiten in den Jahren 2022 und 2023 auf, bei denen der Parkwächter einer Kärntner Bezirksstadt Strafzettel zurücknahm. Meistens wäre er dazu via WhatsApp aufgefordert worden.  “Ich bin schon lange in der Stadt tätig, es hatte jeder meine Telefonnummer. Ich war einfach zu gutmütig”, erklärte der Mann vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz.

“Der größte Fehler meines Lebens”

Besonders schwerwiegend: Ein Taxifahrer bat den Parksheriff, nicht nur Strafzettel zurückzunehmen, sondern auch künftig ein Auge zuzudrücken, wenn er die maximale Parkdauer überschreiten würde. Dafür bot er ihm auch 140 Euro pro Monat. “Am Anfang habe ich noch nein gesagt, er hat mir dann das Geld zugesteckt. Das ist auf den Boden gefallen, dann habe ich das aufgehoben. Das war der größte Fehler meines Lebens”, so der Angeklagte.

Über mehrere Monate hinweg habe er 420 Euro verdient. “Ich habe mein Leben dadurch zerstört. Ich bin selber schuld, rückgängig kann ich es nicht mehr machen.”

Verteidiger Hans Herwig Toriser machte in seinem Plädoyer eine ganze Reihe von Milderungsgründen geltend. “Mein Mandant war über Jahre hinweg der Parksheriff in der Stadt”, eröffnete er – jeder kenne die Gelegenheiten, bei denen Parkwächter bekniet werden, doch bitte Strafzettel zurückzunehmen. Irgendwann sei er dann auf den Taxifahrer hineingefallen: “Durch diese Einwirkung hat er sich zu den Taten hinreißen lassen.”

Durch die Rücknahme der Organmandate sei ein Schaden “von vielleicht 450 Euro entstanden – bei einem 15 Jahre lang völlig unbescholten arbeitenden Parkwächter”. Dass er sich bestechen habe lassen, sei die absolute Ausnahme gewesen: “Dabei hätte er das natürlich auch ausweiten können”, so der Verteidiger. Sein Mandant habe seinen Job verloren und ist in der Stadt eine geächtete Person geworden. Er ersuchte, beim Urteil Augenmaß walten zu lassen.

Richterin Götz erklärte in der Urteilsbegründung, der Strafrahmen für Amtsmissbrauch liege bei sechs Monaten bis fünf Jahre Haft. Man habe mit der Strafe – sie setzt sich zusammen aus den sechs Monaten bedingt plus 240 Tagessätze zu je zehn Euro – ein Sechstel der Höchststrafe ausgeschöpft. Das sei bei einem unbescholtenen, geständigen Angeklagten möglich. Der 45-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab. Es war vorerst nicht rechtskräftig.

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