Seit 1. Jänner wird die ORF-Haushaltsabgabe eingehoben. Alle Österreicher müssen seither 15,30 Euro monatlich für ORF-Radio und -Fernsehen zahlen. Bei der Einhebung der „ORF-Steuer“ kommt es aber offenbar immer noch zu zahlreichen Problemen.

Wie die AK Oberösterreich am Montag in einer Aussendung berichtet, haben sich bereits 1.350 Personen an die Arbeiterkammer im Bundesland gewandt. Die Probleme sind vielfältig. In den meisten Fällen geht es um Forderungen, die aus Sicht der Bürger unberechtigt sind:

  • Bei Ehepaaren, die in einem Haushalt leben, wird z.B. die Abgabe beiden Ehepartnern vorgeschrieben.
  • Vorschreibungen werden für bereits verstorbene Ehepartner ausgestellt.
  • Gebührenbefreite Personen werden wiederholt zur Zahlung aufgefordert.
  • Befreiungsbescheide sind betreffend Beginn und Rückwirkung bei Vorliegen der Voraussetzungen unklar ausgefertigt.

Große Unzufriedenheit

In vielen dieser Fälle wurden bereits Säumniszuschläge verrechnet und Klagen in Aussicht gestellt. Auch Einträge in Bonitätsdatenbanken sind die Folge. Viele Betroffene beklagen sich über unberechtigte Forderungen, bei denen zum Teil bereits Säumniszuschläge verrechnet und Klagen in Aussicht gestellt werden. Der Kundenservice der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ist dabei für die Betroffenen nicht erreichbar oder reagiert nicht zeitnahe.

„Durch eine professionellere Abwicklung der Änderung wären die meisten Probleme vermeidbarer gewesen. Die daraus resultierende Unzufriedenheit ist verständlich. Wir fordern eine zeitnahe Abwicklung im Sinne der Kundinnen und Kunden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat sich daher bereits schriftlich an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der ORF-Beitrags Service GmbH, das zuständige Ministerium für Finanzen und die Volksanwaltschaft gewandt. Nur letztere hat den Betroffenen Unterstützung zugesagt.

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