In der Regierungsklausur am Dienstag wird Innenministerium Gerhard Karner seinen Gesetzesentwurf für Messenger-Dienst auf den Tisch legen.

Karner rechnet mit einem „sehr raschen Beschluss“ des neuen Gesetzes durch die Dreierkoalition von ÖVP, SPÖ und NEOS. Tatsächlich liegt bereits seit einem Jahr ein Entwurf vor: So ist geplant, dass der Laptop oder das Smartphone eines mutmaßlichen Terroristen durch ein vom Staatsschutz betriebenes Programm gehackt werden kann, wenn davon ausgegangen wird, dass eine Gefahr droht. Allerdings müsste das Innenministerium ein solches Programm im Ausland bestellen und erwerben. Datenschützer hatten am Entwurf Karners zahlreiche Kritikpunkte gefunden, die der Minister allerdings zurückwies: Er rechnet mit nur 30 bis 50 Fällen pro Jahr. „Faktum ist: Die Bevölkerung ist davon nicht betroffen, es geht um Gefährder und Terroristen.“

Bundesverwaltungsgericht soll über Einsatz entscheiden

Spannend ist das Zustandekommen der Überwachung: Zunächst müssten drei Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium ihr Okay erteilen, danach müsse das Bundesverwaltungsgericht in den konkreten Fällen den Vorgang bewilligen.

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