Rene Benko wurde der Haftrichterin vorgeführt, seine U-Haft ist bestätigt – und das gleich für einen weiteren Monat.
Die am 24.Jänner 2025 gegen René Benko verhängte Untersuchungshaft wurde heute, am Freitagnachmittag, fortgesetzt. Aus den bisherigen Haftgründen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr.
Jetzt kann U-Haft lange dauern
Gleich um einen ganzen Monat verlängert das Landesgericht für Strafsachen Wien die Untersuchungshaft von Signa-Gründer René Benko.
“Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe. Aus terminlichen Gründen wurde die Haftprüfungsverhandlung bereits heute durchgeführt und dabei, wie von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft verlängert”, heißt es in einer Aussendung des Straflandesgerichts.
Nächste Haftprüfung spätestens Ende Februar
Spätestens am Freitag, den 28. Februar 2025, ist neuerlich über die Untersuchungshaft zu entscheiden. Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab.
Später wird alle zwei Monate geprüft
Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (immer noch) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach (spätestens) 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten.
Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, auch dann ist eine Haftprüfungsverhandlung anzuberaumen.