Am Karsamstag brennen vielerorts wieder Osterfeuer. Damit die Tradition nicht zur Gefahr wird, sind klare Regeln zu beachten – von der Anmeldung bis zur Sicherheitsvorkehrung.
Osterfeuer dürfen heuer ab 13. und bis 27. April entzündet werden, der Haupttermin ist Karsamstag, der 19. April. Voraussetzung ist, dass das Brauchtumsfeuer vier Tage vor dem Abbrennen bei der Gemeinde angemeldet wird. Dabei muss eine verantwortliche Person genannt werden. Verbrannt werden dürfen ausschließlich unbehandelte, pflanzliche Materialien wie Äste, Stroh oder Laub. Im bebauten Gebiet ist zusätzlich eine Bewilligung durch den Bürgermeister nötig. In Wäldern oder in deren Nähe gilt besondere Vorsicht – bei Trockenheit kann eine Waldbrandverordnung das Abbrennen untersagen. Feuerwehren raten zu ausreichend Abstand und ständiger Aufsicht, besonders bei Kindern.
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