Der Montagfrüh im Bereich einer Garageneinfahrt im 7. Bezirk in Wien reglos am Boden liegenden Mann ist weder einem Verbrechen noch einem Verkehrsunfall zum Opfer gefallen.

Wien. Wie berichtet handelt es sich beim Fundort um eine Garageneinfahrt in ein Wohnhaus in der Lindengasse im Bereich bei der Neubaugasse: Dort wollte Montag um 8.15 Uhr eine Autolenkerin einfahren, um ihren Pkw abzustellen. 

Als der Wagen, der im Schritttempo unterwegs war, auf ein Hindernis traf, schaute die Frau nach und sah zu ihrem Schrecken einen am Asphalt der Einfahrt liegenden Mann, der sich nicht mehr rührte. Im ersten Schock nahm sie an, dass sie ihn an- und umgefahren habe und verständigte umgehend die Rettung. Der Notarzt konnte aber nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Bei der ersten Leichenbeschau wurde dann festgestellt, dass der Tote auch Verletzungen aufwies, die so gar nicht zu einer Karambolage passen. Da Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde eine gerichtsmedizinische Obduktion des Opfers, eines 28-jährigen Einheimischen, angeordnet. 

Entgegen ersten Annahmen, dass der Mann durch einen Verkehrsunfall oder möglicherweise durch Gewalteinwirkung verstarb, ergab das vorläufige gerichtsmedizinische Obduktionsergebnis, dass der Obdachlose in einem äußerst schlechten gesundheitlichen Allgemeinzustand befunden hatte und eines natürlichen Todes gestorben war.

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